Abstimmungsdetails

Beschluss über die Jahresrechnung 2018 und Entlastung des
Oberbürgermeisters

Beschlusstext:
Der Jahresabschluss 2018 der Stadt Hameln einschließlich der rechtlich
unselbstständigen Stiftungen und des Netto-Regiebetriebs Betriebshof wird
gemäß § 129 Abs. 1 i.V.m. § 58 Abs. 1 Nr. 10 Niedersächsisches
Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) beschlossen. Das Haushaltsjahr
2018 schließt mit einem Jahresergebnis i.H.v. -2.011.508,61 € ab.
Gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. § 110 Abs. 6 S. 2 und § 123 Abs. 1 NKomVG erfolgt eine Zuführung zu den Stiftungsrücklagen i.H.v. 70.113,68 € (s. Schaubild unter Finanzielle Auswirkungen).
Gemäß § 24 Abs. 3 KomHKVO i.V.m. § 24 Abs. 2 KomHKVO ist der Fehlbetrag aus dem außerordentlichen Jahresergebnis 2018 i.H.v. 36.460,36 € in der Bilanz vorzutragen. In der zeitlichen Reihenfolge ist vorrangig der Restfehlbetrag aus 2011 i.H.v. 4.444.955,35 € zu decken. Der verbleibende Jahresfehlbetrag aus 2011 i.H.v. 4.444.955,35 € sowie die Jahresfehlbeträge aus 2013 i.H.v. 14.374.137,50 € und aus 2017 i.H.v 18.702.810,67 € sind auf das nachfolgende Rechnungsjahr 2018 vorzutragen und gem. § 24 Abs. 2 Satz 2 KomHKVO zum nächstmöglichen Zeitpunkt auszugleichen, spätestens jedoch im sechsten Jahr nach der Feststellung des Fehlbetrags (s. Schaubild unter Finanzielle Auswirkungen).
Dem Oberbürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2018 gem. § 129 Abs. 1 NKomVG Entlastung erteilt.

Dafür 13

Dagegen 0

Enthalten 0