Abstimmungsdetails

Widmung mehrerer Straßen im Stadtgebiet von Hameln

Beschlusstext:
Gem. § 6 in Verbindung mit den §§ 47 und 48 des Niedersächsischen Straßengesetzes in der Fassung von 24.09.1980 (Nds. GVBl. S. 359) in der z.Zt. geltenden Fassung wird die Widmung für den öffentlichen Verkehr der nachstehenden Straßen wie folgt beschlossen:
als Gemeindestraße
1.1 Zum Hasselndahle
1.2 Ingrid-Friedheim-Straße
1.3 Teil der Straße Bäckerwinkel ab Hausnummer 12
1.4 Teil der Straße Auf dem Berge
1.5 Teil der Straße Bruchberg
als Gemeindestraße – Fuß- und Radweg
2.1 Verbindungsweg zwischen Bäckerwinkel und Adlerstieg
Die genauen Abgrenzungen ergeben sich aus den anhängigen Auszügen der Stadtkarte, die Bestandteil dieser Widmungen werden.
Die Widmungen treten mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft.

Dafür 13

Dagegen 0

Enthalten 0