Abstimmungsdetails

Gründung einer kommunalen Projektgesellschaft (als Schwestergesellschaft der Kreissiedlungsgesellschaft mbH des Landkreises Hameln-Pyrmont – KSG)

Beschlusstext:
Der Rat der Stadt Hameln stimmt der Gründung der Kommunalen Projektgesellschaft Weserbergland mbH (Arbeitstitel) zu. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 25.000 €. Die Gesellschaftsanteile werden auf alle Gründungsgesellschafter zu gleichen Teilen verteilt.
Die Stadt Hameln beteiligt sich gemeinsam mit weiteren kreisangehörigen Städten und Gemeinden sowie ggf. dem Flecken Polle an der neu zu gründenden Gesellschaft gemäß dem als Anlage zur Vorlage 167/2022 beigefügten Entwurf des Gesellschaftsvertrages. Die Verwaltung wird ermächtigt, im Zuge des Gründungsverfahrens ggf. erforderlich werdende redaktionelle Änderungen des Gesellschaftsvertrags vorzunehmen.
Der Gesellschaftervertreter der Stadt Hameln wird angewiesen, in der Gründungsversammlung den für die Gründung der Gesellschaft und die Beteiligung der Stadt Hameln erforderlichen gesellschaftsrechtlichen Beschlüssen zuzustimmen.
Als Vertreter der Stadt Hameln in der Gesellschafterversammlung der neu zu gründenden Projektgesellschaft wird gem. § 138 Abs. 1 NKomVG der Leiter des Fachbereichs Steuerung und innere Dienste, Herr Matthias Struckmeyer, gewählt. Die Vertretung im Verhinderungsfall wird bei Bedarf verwaltungsintern geregelt werden.

Dafür 12

Dagegen 0

Enthalten 0