Abstimmungsdetails

Bebauungsplan Nr. 552 "Hummebogen" Entwurf und Auslage

Beschlusstext:
Der Entwurf und die Auslegung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) des Bebauungsplans Nr. 552 „Hummebogen“ werden einschließlich Begründung beschlossen.
Der am 29.06.2022 durch den VA bereits beschlossene Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 552 „Hummebogen“ (Vorlage 91 / 2022) wird um folgende 2 Punkte ergänzt:
Versickerung oder Rückhaltung von Oberflächenwasser gem. § 9 Abs. 1 Nr. 14 BauGB und
Redaktionelle Ergänzung der Planzeichnung um einen Höhenreferenzpunkt.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Klein-Berkel, Flur 3, die Flurstücke 65/25 und 65/23. Es sind unbebaute Grundstücksflächen, die westlich und südlich an die Straße Hummebogen angrenzen. Einbezogen in das Plangebiet sind außerdem die ehemalige Hofstelle Hummebogen 1 und das Hausgrundstück Hummebogen 7.
Die Änderung wird gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren durchgeführt.
Die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Planentwurf Bebauungsplan Nr. 552 „Hummebogen“ gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen.

Dafür 13

Dagegen 0

Enthalten 0