Abstimmungsdetails

Mieterhöhung/Einführung der Nutzungsentgelte bei den Dauernutzern in Freizeitheimen und Dorfgemeinschaftshäusern

Beschlusstext:
Die Mieterhöhung bzw. Einführung der Nutzungsentgelte nach dem Mietpreisindex für die Dauernutzer in den Freizeitheimen und Dorfgemeinschaftshäusern wird beschlossen.
Sie tritt mit Wirkung ab 01.01.2025 in Kraft und wird danach alle 3 Jahre an den derzeit gültigen Mietpreisindex angepasst.
Die bestehende Entgeltordnung für die Nutzung der Freizeitheime und Dorfgemeinschaftshäuser der Stadt Hameln wird unter Nr. 3 um eine weitere Preisstufe für die Dauernutzer ergänzt.

Dafür 9

Dagegen 3

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