Abstimmungsdetails

Kostenerstattung bei der Betreuung durch eine Tagespflegeperson

Beschlusstext:
Sofern die Kosten einer Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson für die Eltern höher sind als die Gebühren, die bei einer Betreuung in einer Kindertageseinrichtung gem. der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Tageseinrichtung für Kinder der Stadt Hameln in der jeweils aktuellen Fassung zu zahlen wären, erstattet die Stadt Hameln die Differenz, bis ein entsprechender Platz in einer Kindertageseinrichtung angeboten werden kann.
Basis dieser Erstattung ist ein maximaler Stundensatz der Tagespflegeperson von bis zu 5,50 €/Stunde bei einer Betreuungszeit von in der Regel max. 8 Stunden/Tag. Kosten der Mittagsverpflegung werden analog zum U3-/Ü3-Platz nicht erstattet. Zahlungen des Landkreises Hameln-Pyrmont an die Tagespflegeperson werden in Abzug gebracht. Eventuelle weitere Zusatzbeiträge werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
Erstattungen können längstens bis zu 3 Monaten rückwirkend beantragt werden.

Dafür 13

Dagegen 0

Enthalten 0