Abstimmungsdetails

Bebauungsplan 535/2 Änderung 5 "Gewerbegebiet Hottenbergsfeld" Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung

Beschlusstext:
Für die Carl-Wilhelm-Niemeyer-Straße, Haus-Nummer 2 in der Gemarkung Rohrsen, Flur 2, Flurstück 44/11 wird gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung der fünften Änderung des Bebauungsplans 535/2 „Hottenbergsfeld“ beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB durchzuführen. Die Anhörung der Bürgerinnen und Bürger soll durch das öffentlich zugängliche Rathaus sowie entsprechende Veröffentlichung im Internet erfolgen.

Dafür 8

Dagegen 5

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