Abstimmungsdetails

Förderung der Kultur 2022/2023 gemäß Kulturförderrichtlinie

Beschlusstext:
Zum Doppelhaushalt 2022/2023 werden Zuschüsse durch den Rat der Stadt Hameln zur Institutionellen-, Basis- und Konzeptionsförderung der Kultur sowie Projektmittel zur direkten Vergabe durch den Fachausschuss in folgender Höhe beschlossen:
2022
2023
1.
Kunstkreis Hameln
5.450 €
5.450 €
2.
Künstlergruppe arche
6.750 €
6.750 €
3.
Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit e.V.
300 €
300 €
4.
Kreiskantorat Hameln-Pyrmont
– Musikwochen Weserbergland
– Orgelwochen Weserbergland
– Oratorienkonzerte
6.000 €
6.000 €
5.
Münster St. Bonifatius
a) Musik und Wort
b) Konzert zum Feiertag „Tag der Deutschen Einheit“
c) Passionskonzert
450 €
400 €
350 €
450 €
400 €
350 €
6.
Martin-Luther-Kirchengemeinde
– Oratoriumskonzert am Karfreitag
690 €
690 €
7.
Chöre und Feuerwehrzüge (Basisförderung)
5.580 €
5.580 €
8.
Projektmittel (Vergabe durch den Fachausschuss)
a) Projektzuschuss für das Passionskonzert des Münster St. Bonifatius
4.000 €
4.000 €
Gesamt
29.970 €
29.970 €
Die hier beschlossenen Zuwendungen erfolgen unter Vorbehalt der Beschlüsse im Rahmen der Zielvereinbarungen für die Bedarfszuweisungen des Landes.

Dafür 13

Dagegen 0

Enthalten 0