Protokollauszug33/2024
Ausschuss für Recht und Sicherheit 2/2024 am 11.04.2024


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Eilentscheidung gem. § 89 S. 1 NKomVG über die Verlängerung der Vereinbarung über die anteilige Übernahme der Kosten für Ankunftszentren

Beschlusstext
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Hameln beschließt im Rahmen einer Eilentscheidung gem. § 89 S. 1 NKomVG, dass die Verwaltung den mit dem Landkreis Hameln-Pyrmont (LK) geschlossenen Vertrag zur Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden an den Kosten für die
Ankunftszentren des LK zur Unterbringung von Flüchtlingen für den Interimszeitraum bis zu einem Ratsbeschluss über die Verlängerung um drei Jahre fortführt.

Aus der Aussprache