Protokollauszug229/2023
Ausschuss für Stadtentwicklung 1/2024 am 01.02.2024


TOP

Bebauungsplan Nr. 440 Änderung 3 "Sankt-Monika-Straße" - Prüfung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss

Beschlusstext
Über die zum Bebauungsplan Nr. 440 Änderung 3 „Sankt-Monika-Straße“ vorgebrachten Stellungnahmen und Anregungen wird entsprechend den in Anlage 2 zu dieser Vorlage enthaltenen Beschlussvorschlägen beschlossen.
Der Bebauungsplan Nr. 440 Änderung 3 „Sankt-Monika-Straße“ wird als Satzung beschlossen; die Begründung zum Bebauungsplan wird ebenfalls beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 440 Änderung 3 „Sankt-Monika-Straße“ umfasst das Flurstück 1150/6, der Flur 2, Gemarkung Afferde.

Aus der Aussprache
Herr Sander leitete in die Beschlussvorlage ein.
FBL 4 erläutert den Bebauungsplan und berichtete, dass dies der letzte Schritt des Projektes sei.
Herr Zemlin äußerte sich zu diversen detaillierten Punkten der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans
Herr Sander merkte an, dass andere Bebauungspläne inhaltlich ähnlich aufgebaut seien und es üblich sei diese Vorgaben in den Bebauungsplänen festzusetzen.
Zu den Anmerkungen von Herrn Zemlin betonte Herr Lönnecker, dass diese Thematik bereits mehrmals besprochen wurde und in der Vergangenheit von der FDP dabei keine Kritik geäußert wurde. Zudem seien bereits mehrere Gespräche mit dem Investor geführt worden, bei denen der Investor dem Bebauungsplan zustimmte. Er bedauerte, dass die Kritik nicht früher mitgeteilt wurde.
Frau Nietardt schließt sich der Aussage von Herrn Lönnecker an.
Anschließend erläuterte OB, dass der Investor auf die Stadt Hameln zugekommen sei. Dabei habe er festgestellt, dass der aktuell geltende Bebauungsplan seinem Vorhaben widerspreche. Hier gehe es um sozialen Wohnungsbau und es sei wichtig, dass das Projekt umgesetzt werde. Da bereits alle Festsetzungen im Bebauungsplan mit dem Investor abgesprochen wurden, sehe er keine Schwierigkeiten.
Herr Campe stimmt OB zu. Gleichzeitig hinterfragte er, ob wirklich die Notwendigkeit bestehe, so viele Details in dem Bebauungsplan festzusetzen. Er betrachte eine solche Einschränkung kritisch.
Herr Zemlin wiederholte seine Meinung gegenüber den detaillierten Festsetzungen im Bebauungsplan und stellte klar, dass hier der Eindruck vermittelt werde, der Investor würde den Festsetzungen im Bebauungsplan entsprechen. Dieser würde jedoch nur allem zustimmen, damit er das Projekt des sozialen Wohnungsbaus umsetzen könne. Er werde diesem TOP nicht zustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 12 Nein: 0 Enthaltungen: 1