Protokollauszug224/2023
Ausschuss für Stadtentwicklung 1/2024 am 01.02.2024


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Bebauungsplan 495 Änderung 2 "Basbergschule und Niels-Stensen-Schule"- Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung

Beschlusstext
Die Aufstellung zur 2. Änderung des Bebauungsplans 495 „Basbergschule und Niels-Stensen-Schule“ wird gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a (BauGB) beschlossen. Der Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses umfasst das Flurstück 76/93, Flur 16 der Gemarkung „Hameln“.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB durchzuführen.
In Anwendung von § 13a (2) Nr. 1 i. V. m. § 13 (3) BauGB wird von einer Umweltprüfung abgesehen.

Aus der Aussprache
Aus der Aussprache:
Herr Sander führte in den TOP 2 ein.
Die Vorlage wurde von FBL 4 anhand einer Präsentation für den Ausschuss erläutert.
Herr Zemlin warf ein, dass zwei Grundstücke auf der Basbergstraße an das entsprechende Grundstück der Stadt Hameln grenzen. Diese Grundstücke würden seit langer Zeit nur als Brachfläche bestehen. Er schlug vor, diese Grundstücke in das Bauvorhaben einzubeziehen. Sie könnten als Ausgleichsfläche o.ä. genutzt werden. Dieser Vorschlag wurde von FBL 4 aufgenommen.
Stellungnahme FB 4, Beantwortung mit dem Protokoll:
Aus Sicht der Stadtplanung sollten diese Flächen nicht mit aufgenommen werden, da diese in Anpassung an die Nachbarbebauung Wohnbaugrundstücke bleiben sollten. Eine Aufnahme in den Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses würde bedeuten, dass die Fläche „Gemeinbedarfsfläche Schule“ werden würden und den Grundstücken Baurechte entzogen würden.
Herr Fiebrandt fragte, aus welchem Grund das Grundstück mit dem Neubau an der Basbergstraße (Flurstück 79/11) ebenfalls im Bebauungsplan aufgenommen wurde.
FBL 4 betonte dies zu recherchieren und nachzureichen.
Stellungnahme FB 4, Beantwortung mit dem Protokoll:
Das Flurstück ist nicht Bestandteil des Geltungsbereiches und liegt zudem deutlich unter dem öffentlichen Schulgrundstück, sodass eine gemeinsame Nutzung schwer umsetzbar erscheint.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 13 Nein: 0 Enthaltungen: 0