Protokollauszug180/2023
Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz 7/2023 am 23.11.2023


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Baubeschluss – Europaplatz und Weserpromenade am Stockhof

Beschlusstext
Der Rat beschließt den Neubau der Weserpromenade am Stockhof und Europaplatz auf Grundlage der vorliegenden Entwurfsplanung (siehe Anlagen) und die Beplanung der Arrondierungsflächen, zu voraussichtlichen Kosten der Maßnahme in Höhe von 4.781.700 € brutto.

Aus der Aussprache
Herr Reimann vom Planungsbüro hutterreimann landschaftsarchitektur gmbH stellte den Planungsentwurf vor.
(Anmerkung: Die Präsentation zu dem Planungsentwurf ist in PV-Rat bei den Sitzungsdetails der Sitzung vom 23.11.2023 unter der Bezeichnung „Anlage zu TOP 3 ö – Baubeschluss – Europaplatz und Weserpromenade am Stockhof“ einsehbar).
Herr Dr. Hedemann begrüßte die vorgestellte Entwurfsplanung. Er bemerkte, dass der Weserradweg an der Weserpromenade in Höhe des Busparkplatzes sehr schmal sei. Er fragte, ob der Weg breiter geplant werden könne, damit die verschiedenen Verkehrsteilnehmer genügend Platz haben. Weiter fragte er, wie man mit dem Fahrrad nach der Umsetzung von der Innenstadt z.B. zum Energietreff komme. An dem Busparkplatz und an der Sumpfblume vorbei sei eher ein Schleichweg.
Herr Reimann erklärte, dass durch das Abfangen des vorhandenen Höhenunterschieds im Bereich des Busbahnhofes durch ein mit einer Mauer eingefasstes Pflanzbeet, ein Zwangspunkt besteht. An dieser Stelle sei die nutzbare Breite ca. 3,7m. Die Verbreiterung würde sehr aufwändig sein, dass der Höhenunterschied ausgeglichen werden müssen. Weiterhin geplant sei eine Mischverkehrsnutzung. Daher müsse auf das schwächste Verkehrsmitglied (Fußgänger) Rücksicht genommen werden. Herr Aden fügte hinzu, dass der Weg an der HSW vorbei auf die Hafenstraße der einfachste sei. Herr Szubin sagte, dass er keine Notwendigkeit für eine Planungsänderung in diesem Bereich sehe.
Herr Limberg fragte, ob die Holzbeläge für die Sitzgelegenheiten bei Hochwasser problematisch seien. Der Schlamm könne sich in den Zwischenräumen absetzen. Weiter wollte er wissen, ob die Weser für Rollstuhlfahrer und Rollstuhlfahrerinnen zugänglich gemacht werde.
Herr Reimann antwortete, dass die Holzbeläge nur für die höheren Ränge vorgesehen seien und deshalb nur bei einem außergewöhnlichen Hochwasser überflutet werden. Das Ufer werde in einigen Bereichen, z.B. der Zugang zu den Weserterrassen, barrierefrei werden.
Herr Zörkendörfer bat um eine Erklärung des Satzes „Zur Deckung wird vorerst ein Teil der Finanzmittel aus dem Denkmalschutz verwendet.“ (S. 3 der Beschlussvorlage). Für ihn sei dies eine Zweckentfremdung der Mittel. Herr Aden erklärte, dass die zwei Fördertöpfe „städtebaulicher Denkmalschutz“ und „lebendiges Zentrum“ gegenseitig deckungsfähig seien und aufgrund von nichtabgerufenen Mittel hier die Möglichkeit der Deckung bestünde. Eine Abstimmung mit dem Fördermittelgeber sei erfolgt.
Frau Albrecht fragte, ob die Holzverkleidung auf den Sitzflächen durchgehend sei. Sie fände eine Abwechslung zwischen Holz und Beton besser. Herr Reimann sagte, dass die Holzverkleidung nicht durchgehend sei, da dies u.a. sehr teuer wäre.
Weiter fragte Frau Albrecht nach dem Kostenunterscheid zwischen dem Kleinsteinpflaster und dem Pflaster in der Altstadt. Der Reimann schätze den Preisunterschied auf 10 € - 20 € pro m². Frau Albrecht fragte nach, warum die Altstadtspange mit dem Kleinsteinpflaster und die Weserpromenade mit dem Großsteinpflaster gepflastert werde. Sie finde das Großsteinpflaster schöner und es sei preisgünstiger. Herr Reimann erklärte, dass die Altstadtspange als Weiterführung der Altstadt dienen solle. Dies solle sich auch in einer ähnlichen Pflasterung wiederfinden. Frau Albrecht bat darum, die durchgehende Pflasterung mit dem Großsteinpflaster aus Kostenaspekten zu prüfen.
Herr Langosch fragte, warum in der Beschlussvorlage die finanziellen Auswirkungen mit „nein“ angegeben seien. Herr Aden erklärte, dass finanzielle Auswirkungen bejaht werden würden, wenn der Rat erst zusätzliche Mittel beschließen müsse. Wenn Mittel bereits vorhanden sind, dann werden finanzielle Auswirkungen verneint.
Herr Egbers fragte, ob man im Bereich des Europaplatzes mit dem Kanu anlegen könne. Ein Anleger sei im Stadtbereich nicht vorhanden, könne aber Touristen in die Stadt bringen. Herr Aden erklärte, dass die rechtl. Anforderungen einer Anlegestelle hoch sind. Herr Egbers sagte, dass ein Absenken der Stufen bereits ausreiche. Herr Reimann sagte, dass ein informeller Ausstieg möglich sei. Für einen informellen Ausstieg spräche aus Sicht von Herr Aden nichts.
Weiter wollte Herr Egbers wissen, ob das Nadelöhr für die Radfahrer nicht doch besser geplant werden könne. Herr Reimann sagte, dass in diesem Fall die Betonbeete und Teile der Mauer abgebrochen werden müssten. Sollten die Beete durch eine Mauer ersetzt werden, könne man lediglich mit 50 cm – 60 cm zugewinnen. Herr Aden betonte die Schutzfunktion der Beete vor Wildparkern. Zudem sei dieser Vorschlag aus Kostengesichtspunkten schwierig umzusetzen.
Herr Paschwitz wollte wissen, ob die Planungen im Bereich der Schiffsanleger mit der Fahrgastschifffahrt abgesprochen sei. Herr Reimann bejahte dies. Die Situation am Anleger werde nicht verändert. Wichtig sei, dass die Anleger für den Schwerlastverkehr zugänglich seien.
Herr Langosch stellte aufgrund des hohen Finanzdefizits den Antrag zur Geschäftsordnung, die Beschlussvorlage in den Finanzausschuss zu schieben. Frau Schultze gab den Antrag zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 8 Nein: 1 Enthaltungen: 3
Herr Aden fasste zusammen, dass die Beschlussvorlage sehr wohlwollend von den Ausschussmitgliedern aufgenommen worden sei. Die Vorlage werde im dem Finanzausschuss zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.