Protokollauszug141/2023
Ausschuss für Stadtentwicklung 6/2023 am 22.11.2023


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Prioritätenlisten der Hochbaumaßnahmen Mittelfristplanung 2023 - 2027

Beschlusstext
Die Umsetzung der Hochbaumaßnahmen für den Zeitraum 2023-2027 wird beschlossen.
Die sich daraus ergebenden Auswirkungen sind im Haushaltsplan 2024 und im Investitionsprogramm 2023-2027 zu berücksichtigen und anschließend jährlich im Rahmen des jeweiligen Haushalts fortzuschreiben.

Aus der Aussprache
EStR wies auf die Tischvorlage der CDU hin.
FBL 4 stellte die Prioritätenliste vor.
Herr Hothan entschuldigte sich für die späte Vorlage der Tischvorlage. Gleichzeitig schlug er zwei Verschiebungen auf der Prioritätenliste vor. Die Planungen bezüglich der IGS Hameln sollen auf gelb und dafür die Planungen bezüglich der Kindertagesstätte auf dem Finkenborn auf grün geschoben werden.
Herr Lönnecker schlug vor, den Beschluss in den Finanzausschuss zu schieben. Er erfragte, wieso die Einführung der CAFM-Software in diesen Bereich mit aufgelistet ist. Bezüglich des Ansatzes für die Ertüchtigung der feuerwehrtechnischen Einrichtung auf dem Wouldham Camp drückte er seine Verwunderung aus, dass ihm das in der Spalte Bemerkung erwähnte Konzept unbekannt sei. Er regte an das Planungskonzept nun kurzfristig im Fachausschuss Recht und Sicherheit vorzustellen.
Frau Dreisvogt merkte an, dass über den Neubau der Kindertagesstätte Tündern im Jahr 2018 beschlossen wurde. Sie fragte ob, das Grundstück, auf dem der Neubau errichtet werden sollte, nicht mehr zur Verfügung stehe.
Herr Paschwitz fragte, was genau geplant sei bezüglich des Austauschs von Ölkesseln.
Herr Campe verstand nicht, wieso die Errichtung einer inklusiven Toilette im nächsten Jahr erst geplant werde und nicht schon umgesetzt.
Herr Zemlin erklärte, dass ihm im Gespräch mit dem Eigentümer des Grundstückes, auf dem der Neubau der Kindertagesstätte in Tündern errichtet werden sollte, versichert wurde, dass das Grundstück noch zur Verfügung stehe. Weiterhin fragte er sich, welchen Plan es für das Hochzeitshaus gebe, da hierfür keine Mittel vorgesehen sind. Außerdem erfragt er, ob die Planungen bezüglich der Heizungserneuerung bereits nächstes Jahr umgesetzt werden müssen, oder dies auch nach hinten verschoben werden könne.
EStR schilderte, dass der Bestand des Hochzeitshauses im Gegensatz zu anderen Objekten vorerst gesichert sei. Die Priorität liege derzeit auf den Schulen und Kindertagesstätten der Stadt. Die Sanierung und die weitere Planung des Hochzeitshauses werden vorgenommen, sobald die finanziellen Mittel zur Verfügung stehen.
FBL 4 beantwortete die Fragen von Herrn Lönnecker und erklärte, dass das CAFM-Programm schon lange im Haushaltsplan verankert und mit vielen Aspekten verknüpft sei. Die Stelle dafür ist in der Vergangenheit immer wieder verlassen worden aber im Moment sitze auf der Stelle ein fähiger Kollege, der die Einführung des Programms nun vornehmen soll. Weiterhin spiegle die Liste alle Investitionen wieder, die von Abteilung 45, auch im Service für andere Abteilungen, umgesetzt werden und gemäß Vorgaben der Haushaltsplanungen dort angesiedelt werden. Inhaltliche Aspekte der Bauaufgaben können aber thematisch durchaus in andere Ausschüsse passen.
Herr Lönnecker kritisierte, aus welchem Grund solche Themen in anderen Fachausschüsse nicht schon vorab von der Verwaltung angesprochen werden.
EStR erwiderte, dass das Nutzungskonzept der Feuerwehr für das Grundstück auf dem Wouldham Camp verwaltungsintern bekannt sei. Er könne nicht sagen, weswegen das Thema nicht im Ausschuss Recht und Sicherheit besprochen wurde.
FBL 4 erläuterte, dass zum Beispiel die Überprüfung des vorh. Raumprogramms in Kindertagesstätten auf zeitgemäße Anforderungen nicht neu sei, sondern bereits vor zwei Jahren in der Prioritätenliste enthalten war. Die Schlaf- und auch Differenzierungsräume der Kindertagesstätten müssen alle überprüft werden, weil diese damals für einen anderen Zweck gebaut wurden als sie heute in der Nutzung sind.
Herr Lönnecker bestätigte, dass dieses bereits im Plan vor zwei Jahren stand aber mit der Planung für 2026.
FBL 4 betonte, dass diese Planung nach vorne gezogen werden konnte.
Die Außenanlagen stehen mit im Plan drin, weil das auch im Bereich der Zentralen Gebäudewirtschaft finanziell mit aufgenommen wurde. Die Außenanlagen der Jugendtreffs wurden die letzten Jahre sehr vernachlässigt. Für die Kindertagesstätte Tündern gab es noch kein festes Grundstück. In der Zentralen Gebäudewirtschaft sowie auch in der Abteilung für Kindertagesbetreuung konnte aufgrund personellen Mangels dieses Projekt noch nicht begonnen werden. Zu dem Verkauf des Grundstücks werde im nicht öffentlichen Teil eingegangen.
EStR fügte hinzu, dass es möglicherweise ein Grundstück gebe.
FBL 4 erklärte, dass nach dem Umbau der Kita Altstadtmäuse die Betriebserlaubnis für beide Standorte „Waldmäuse“ und „Altstadtmäuse“, die jetzt eine gemeinsame Betriebserlaubnis haben erlischt. Beide Standorte benötigen nach dem Umbau jeweils eine eigenständige Betriebserlaubnis und daher werden auch mehr Anforderungen gestellt werden.
Herr Paschwitz fragte, ob dafür die 214.000 Euro geplant seien.
FBL 4 bestätigte, dass diese Mittel für die Instandhaltung sowie den Umbau zur Erlangung der Betriebserlaubnis des Gebäudes Kita Waldmäuse sind. Zudem sollen alle Gebäude auf dem Finkenborn, die mehrere bauliche Mängel in allen Bereichen haben, im Rahmen einer Gesamtplanung betrachtet werden. Auch soll der Einbau eines Nahwärmenetzes erfolgen.
Frau Echtermann erfragte, ob diese hohe Summe nur für die Umstellung der Heizkessel sei.
FBL 4 stimmte zu, allerdings beinhalten diese Mittel auch das Geld für die Nahwärmeleitungen sowie eines Heizungsgebäudes.
Frau Echtermann fragte auch, ob es Fördermittel für diese Maßnahme gebe.
FBL 4 betonte, dass es Fördermittel gebe und diese bereits genehmigt seien.
Herr Campe wies auf Alternativen zum Nahwärmenetz hin und schlug eine Wärmepumpe vor. Damit könne auf ein extra Gebäude verzichtet werden und weitere Kosten könnten eingespart bleiben.
FBL 4 führte aus, dass alle Möglichkeiten in Betracht gezogen werden. Die Fördermittel basieren auf Grundlage der Liste des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Herr Hothan fragte, ob die Energiebetrachtung des Hauses auch geplant sei.
FBL 4 verneinte das.
EStR merkte an, dass es bei dem Vorhaben um die Einsparung von CO2 gehe und nicht um die Energiekosten. Die Energieeinsparung ergebe sich, sobald das Haus gedämmt werde.
FBL 4 kam auf das Thema der Toilettenanlagen zurück. Die Idee, die Toilettenanlagen in die Pfortmühle zu bauen, müsse noch geprüft und geplant werden. Eventuell wird die geplante Summe auch schon einen Teil der Umsetzung abdecken. In Bezug auf die Umstellung auf Fernwärme wurde erläutert, dass bereits einige Objekte umgestellt wurden.
Herr Langosch teilte mit, dass der Änderungsantrag am Anfang auf fehlende Kitaplätze und den Fachkräftemangel geschoben wurde. Dies sei jedoch bereits im Blick und es werde geplant neue Kitaplätze zu schaffen. Er kritisierte, dass Kitakinder nicht gegen IGS-Kinder eingetauscht werden sollten. Für pädagogische Konzepte werden bauliche Änderungen vorgenommen und das soll ganzheitlich betrachtet werden.
Frau Echtermann fragte, ob die Erneuerung der Parkplätze an der Volkshochschule in Verbindung mit der Maßnahme am Schiller-Gymnasium insgesamt für ca. 300.000 Euro sei. Sie hinterfragte, ob die Maßnahme wirklich so dringend sei, dass es auf der grünen Liste stehen müsse.
FBL 4 erläuterte, dass das Vorhaben bereits letztes Jahr zurückgestellt wurde. Die Schulkinder gehen ohne einen richtigen Weg zwischen Autos auf dem Parkplatz der Volkshochschule entlang. Die Aufenthaltsqualität des Schulhofes sei nicht ausreichend und müsse aufgewertet werden. Zudem laufe die Entwässerung nicht und es stehe oft Wasser auf dem Parkplatz. Durch diese Maßnahme sollen mehrere Aspekte geheilt werden.
Herr Lönnecker fragte, ob es für die Mängel am Finkenborn eine Frist zur Umsetzung gebe und wo hier die Prioritäten liegen.
FBL 4 teilte mit, dass die Betriebserlaubnis noch solange für beide Kindertagesstätten gelte, bis die Sanierungen der Kindertagesstätte „Altstadtmäuse“ abgeschlossen wurden und die Kinder in das Gebäude zurückziehen. Ein Vermerk von AL 61 über die bestehenden Mängel wurde von FBL 4 vorgelesen. Der Rückzug der Kinder in die Kindertagesstätte in der Altstadt sei für 2026 geplant.
Herr Sander leitete die Abstimmung über das Verschieben des TOP 5 in den Finanzausschuss ein.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 11 Nein: 0 Enthaltungen: 0