Protokollauszug181/2023
Ausschuss für Stadtentwicklung 6/2023 am 22.11.2023


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B-Plan Nr. 329 "Schulzentrum Süd", Änderung 2 und Erweiterung

Beschlusstext
Die Aufstellung des Bebauungsplans „Schulzentrum Süd“, Änderung 2 und Erweiterung wird gemäß §2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit §13a (BauGB), beschlossen. Der Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses umfasst das Flurstück 38/13, Flur 74 der Gemarkung „Hameln“.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB sowie der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB durchzuführen.
In Anwendung von § 13a (2) Nr. 1 i. V. m. § 13 (3) BauGB wird von einer Umweltprüfung abgesehen.

Aus der Aussprache
FBL 4 stellte die Vorlage anhand einer PowerPoint Präsentation vor.
Herr Langosch sprach an, dass laut Vorlage auf eine Umweltprüfung verzichtet werde.
Vom EStR wurde klargestellt, dass es aufgrund des hohen Versiegelungsgrades des Grundstückes keinen Sinn mache, eine Umweltprüfung vorzunehmen. Nur aus diesem Grund werde die gesetzliche Möglichkeit genutzt, auf die Umweltprüfung zu verzichten.
Herr Zemlin erfragte, weshalb die Grünfläche in der Heinrichstraße nicht im B-Plan mit festgesetzt werde.
Daraufhin erklärte FBL 4, dass diese Anregung mit aufgenommen werde.
Herr D. Meier erwiderte, dass er gegen die Aufnahme der Grünfläche im B-Plan sei, da diese Fläche oft von Kindern und Jugendlichen aus der Umgebung genutzt werde.
EStR erklärte, dass die Festsetzung den Erhalt dieser Fläche sichern könne. Der Vorschlag werde aufgenommen und geprüft.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 11 Nein: 0 Enthaltungen: 0