Protokollauszug185/2023
Ausschuss für Stadtentwicklung 6/2023 am 22.11.2023


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Aufstellungsbeschluss zur erstmaligen Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung

Beschlusstext
Die Verwaltung wird beauftragt einen kommunalen Wärmeplan für das gesamte Stadtgebiet nach § 20 NKlimaG zu erstellen.

Aus der Aussprache
EStR stellte den Beschluss vor und betonte die Wichtigkeit einer schnellen Umsetzung der Wärmeplanung. Er ging kurz auf inhaltliche Unterschiede der Vorgaben für die kommunale Wärmeplanung im Landesrecht und im Bundesrecht ein. Geplant sei eine Wärmeplanung nach Landesrecht zu erstellen, die im Nachhinein auch nach Bundesrecht genehmigt werden könne. EStR bat um Zustimmung.
Herr Lönnecker betonte die Wichtigkeit des Themas. Er habe auch beim Ortsausschuss wahrgenommen, wie wichtig das Thema für die Öffentlichkeit sei. Er erklärte seine Zustimmung.
Herr Paschwitz erfragte, ob die Umsetzung der Wärmeplanung vom Land finanziell unterstützt werde.
EStR teilte mit, dass es Förderungen für Kosten, wie zum Beispiel für das Personal gebe. Ein Anspruch auf das Bundesförderprogramm bestehe nicht, da die Umsetzung zum Erstellen einer Wärmeplanung für Kommunen in Niedersachsen bereits verpflichtend sei.
Herr Zemlin begrüßte, dass die Verwaltung in einer so kurzen Zeit die Vorlage zur Wärmeplanung erstellen konnte. Energie zu sparen sei ein wichtiges Thema. Er erkundigte sich, mit welchen Maßnahmen die Bürger und Bürgerinnen rechnen können.
EStR ergänzte, dass Eigentümer und Eigentümerinnen oft den Schwerpunkt auf die Wahl der Heizungsart setzen. Es sei jedoch wichtiger, dass die Gebäude energetisch instandgesetzt werden.
Frau Dreisvogt kündigte an, dass Herr W. Meier nicht mehr zu der Sitzung erscheinen könne.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 11 Nein: 0 Enthaltungen: 0