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Zweckvereinbarung zur interkommunalen Zusammenarbeit der Stadt Hameln und dem Landkreis Hameln-Pyrmont auf dem Gebiet des Sprengstoffwesens
Beschlusstext
Die Verwaltung wird beauftragt, die der Vorlage als Anlage beigefügte „Zweckvereinbarung zur interkommunalen Zusammenarbeit der Stadt Hameln und dem Landkreis Hameln-Pyrmont auf dem Gebiet des Sprengstoffwesens“ abzuschließen. Die Verwaltung wird ermächtigt, etwaige redaktionelle Änderungen vorzunehmen
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Aus der Aussprache
Frau Manzau erklärte, dass der Gesetzgeber die Zuständigkeit im Waffenwesen geändert hat und diese ab dem 01.01.2024 beim Landkreis Hameln-Pyrmont liegt. Das Sprengstoffwesen, das ein Teil des Waffenwesens ist, soll ebenfalls vom Landkreis übernommen werden, um beide Zuständigkeiten zusammenzuführen. Es ist absehbar, dass auch die Zuständigkeit für das Sprengstoffwesen vom Gesetzgeber auf den Landkreis übertragen wird, wodurch diese Zweckvereinbarung obsolet werde.
Stadt und Landkreis haben die Zweckvereinbarung gemeinschaftlich erarbeitet. Der Landkreis hat sie bereits genehmigt, daher bittet Frau Manzau um Zustimmung.
Herr Paschwitz fragte, ob diese Vereinbarung auch das Silvesterfeuerwerk betreffe, was Frau Manzau verneinte.