Protokollauszug174/2023
Ausschuss für Familie, Kindertagesstätten, Schulen und Sport 7/2023 am 15.11.2023


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Umsetzung des Rechtsanspruchs auf eine Ganztagsbetreuung in Grundschulen – aktueller Sachstand

Aus der Aussprache
Frau Harms erläutert die Vorlage. Sie verdeutlicht, dass, solange offene Fragen vom Land nicht geklärt werden, sich eine Umsetzung des Rechtsanspruchs schwierig gestalte. Am 06.12.2023 werde gemeinsam mit den Grundschulleitungen, der Politik sowie dem Verein SAM eine Auftaktveranstaltung zum Thema „Umsetzung des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung in Hameln“ stattfinden. Mit dem Landkreis findet am 21.11.2023 zu diesem Thema ebenfalls ein Austausch statt.
In der sich anschließenden Diskussion, an der sich Vertretungen aller Fraktionen beteiligen wird der Unmut aller deutlich, dass vom Kultusministerium insbesondere auch hinsichtlich der Finanzierung der Ganztagsbetreuung keine zufriedenstellenden Antworten gegeben werden. Frau Harms betont, dass es nach wie vor ein ungeklärtes Spannungsfeld gebe: Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen sei durch den Bund im Sozialgesetzbuch Teil VIII geregelt worden, in Niedersachsen lege das Land in der Umsetzung jedoch den Fokus auf Ganztagsschule und damit in den Rechtskreis des Niedersächsischen Schulgesetzes.
Frau Bergmann merkt an, dass der Sport ein potenzieller Kooperationspartner für den Ganztag darstellen könne. Dies jedoch nicht so ohne weiteres von heute auf morgen umzusetzen sei.
Es herrscht einhellige Meinung, dass das Land Niedersachsen aufgerufen sei, endlich klärende Regelungen zur Umsetzung des Ganztags zu schaffen.