Protokollauszug158/2023
Ausschuss für Stadtentwicklung 5/2023 am 11.10.2023


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Flächennutzungsplan Änderung 19 "Zeltlagerplatz Halvestorf" - Prüfung der Stellungnahmen und Feststellungsbeschluss

Beschlusstext
Über die zur Flächennutzungsplan Änderung 19 „Zeltlagerplatz Halvestorf“ vorgebrachten Stellungnahmen und Anregungen wird entsprechend den in Anlage 1 zu dieser Vorlage enthaltenen Beschlussvorschlägen beschlossen.
Die Flächennutzungsplan Änderung 19 „Zeltlagerplatz Halvestorf“ wird beschlossen; die Begründung und der Umweltbericht zur Flächennutzungsplan Änderung werden ebenfalls beschlossen.
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplan Änderung 19 „Zeltlagerplatz Halvestorf umfasst die Flurstücke 1/2, 2, 263, 294/3, Flur 1 der Gemarkung „Halvestorf“.

Aus der Aussprache
Herr Campe merkte an, dass zur Löschwasserversorgung des Zeltlagerplatzes ein Hydrant mit 48 m3 / Stunde eingeplant worden sei. Gemäß der des Arbeitsblattes W 405 sei seines Erachtens aber 96 m3 / Stunde zu fordern. Insbesondere, da Zelte leicht entzündlich und Gasflaschen vor Ort seien, solle diese Zahl nach oben korrigiert werden.
EStR antwortete, dass eine Stellungnahme zur Brandschutzprüfung des Landkreises vorliege und keine Bedenken geäußert wurden. Es könne nicht der gleiche Maßstab wie bei einer Wohnbebauung für einen Zeltlagerplatz angewendet werden. Die geforderten 48 m3 / Std. seien ausreichend.
Herr Campe konkretisierte, dass nicht der Standard bei Wohnbebauung, sondern die Gefahr der Brandausbreitung Grundlage seiner Kritik sei.
Herr W. Binder stimmte EStR zu und fügte hinzu, dass sich im Notfall ein Schwimmbad in der Nähe befinde, woraus ebenfalls Löschwasser in ausreichender Menge entnommen werden könne.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 13 Nein: 0 Enthaltungen: 0