Protokollauszug157/2023
Ausschuss für Stadtentwicklung 5/2023 am 11.10.2023


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Bebauungsplan Nr. 516 „Im Meierholze“ – Prüfung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss

Beschlusstext
Über die zum Bebauungsplan Nr. 516 „Im Meierholze“ vorgebrachten Stellungnahmen und Anregungen wird entsprechend den in Anlage 1 zu dieser Vorlage enthaltenen Beschlussvorschlägen beschlossen.
Der Bebauungsplan Nr. 516 „Im Meierholze“ wird als Satzung beschlossen; die Begründung und der Umweltbericht zum Bebauungsplan werden ebenfalls beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 516 „Im Meierholze“ umfasst die Flurstücke 23/7 tlw., 181 tlw., 161/3 tlw., Flur 3 und 130/3 tlw., Flur 1, Gemarkung Halvestorf.
Durch verknüpfende Festsetzung wird im Bereich der Flurstücke 107/4 und 107/5, Flur 1, Gemarkung Halvestorf eine externe arten- und naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahme gem. § 9 Abs. 1a BauGB abgesichert.

Aus der Aussprache
AL 41 erläuterte, dass der Bebauungsplan der Entwurfsauslage entspreche.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 13 Nein: 0 Enthaltungen: 0