Protokollauszug139/2023
Ausschuss für Stadtentwicklung 5/2023 am 11.10.2023


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Bebauungsplan 440 Änderung 3 "Sankt-Monika-Straße" Entwurf und Auslage

Beschlusstext
Der Entwurf und die Auslegung gem. § 3 (2) BauGB zur dritten Änderung des Bebauungsplans Nr. 440 „Sankt-Monika-Straße“ werden einschließlich Begründung beschlossen.
Der Geltungsbereich der dritten Änderung des Bebauungsplans Nr. 440 „Sankt-Monika-Straße“ umfasst das Flurstück 1150/6, der Flur 2, Gemarkung Afferde.
Die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Planentwurf der dritten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 440 „Sankt-Monika-Straße“ gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen.
Der Bebauungsplan soll gemäß § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt werden. Hierbei findet das vereinfachte Verfahren gemäß § 13 (BauGB) Anwendung.

Aus der Aussprache
Herr Sander stellte die Vorlage vor. AL 41 erläuterte, dass der Bebauungsplan seinerzeit für einen Investor, mit der Intention Einfamilienhäuser zu bauen, geschaffen wurde. Der aktuelle Investor wolle jedoch Geschosswohnungsbau realisieren, weswegen der Bebauungsplan angepasst werden müsse. Es gäbe gute Aussichten auf bis zu 40 geförderte Wohneinheiten. Im Ortsrat wurde der Wunsch kommuniziert, über die Festsetzung der Dachformen nachzudenken. Diesem Wunsch sei nachgekommen. Herr Campe bat für Afferde um die Zustimmung der Ausschussmitglieder. Herr Limberg hinterfragte, ob der Investor mit den hohen ökologischen Anforderungen im Reinen sei. AL 41 antwortete, das erste Gespräche geführt wurden und der Investor einverstanden sei.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 13 Nein: 0 Enthaltungen: 0