Protokollauszug86/2023
Ausschuss für Finanzen, Personal und Wirtschaft 3/2023 am 15.06.2023


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Gründung der „Kommunalen Klimaschutzgesellschaft Weserbergland mbH“

Beschlusstext
Der Rat der Stadt Hameln stimmt der Gründung der Kommunalen Klimaschutzgesellschaft Weserbergland mbH (Arbeitstitel) zu. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 25.000 €. Die Gesellschaftsanteile werden auf alle Gründungsgesellschafter zu gleichen Teilen verteilt.
Für den Fall, dass das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport die zu gründende Gesellschaft als Einrichtung nach § 136 Abs. 3 NKomVG einstuft, nimmt der Rat den Bericht nach § 136 Abs. 4 Satz 4 NKomVG zur Kenntnis und beschließt, dass die Kommunale Klimaschutzgesellschaft in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) geführt wird.
Die Stadt Hameln beteiligt sich gemeinsam mit dem Landkreis Hameln-Pyrmont und weiteren kreisangehörigen Gemeinden sowie ggf. dem Landkreis Holzminden und ihm angehörigen Gemeinden an der neu zu gründenden Gesellschaft gemäß dem als Anlage zur Vorlage 86/2023 beigefügten Entwurf des Gesellschaftsvertrages. Die Verwaltung wird ermächtigt, im Zuge des Gründungsverfahrens ggf. erforderlich werdende redaktionelle Änderungen des Gesellschaftsvertrags vorzunehmen
Der Gesellschaftervertreter der Stadt Hameln wird angewiesen, in der Gründungsversammlung den für die Gründung der Gesellschaft und die Beteiligung der Stadt Hameln erforderlichen gesellschaftsrechtlichen Beschlüssen zuzustimmen.
Die Vertretung der Stadt Hameln in der Gesellschafterversammlung der neu zu gründenden Projektgesellschaft nimmt der Leiter des Fachbereichs Umwelt und technische Dienste wahr. Die Vertretung im Verhinderungsfall wird bei Bedarf verwaltungsintern geregelt werden.

Aus der Aussprache
FBL 1 teilte mit, dass der Beschlussvorschlag um Punkt 2 ergänzt wurde, um im Falle einer Ablehnung durch die Kommunalaufsicht handlungsfähig zu bleiben. EStR informiert, dass der Zweck der Gesellschaft darin liege, der Klimaschutzagentur die Möglichkeit von sogenannten Inhouse-Geschäften (kein Vergabeverfahren erforderlich) für Vergaben der Umsetzung von bei der Klimaschutzagentur entwickelten Projekten. insbesondere für die kleinen Kommunen zu geben. Die Stadt Hameln würde sich solidarisch beteiligen. Herr Seidel stellte klar, dass das Vergabeverfahren für die einzelne Kommune umgangen werden könne, aber letztendlich durch die Gesellschaft beachtet werden müsse. Frau Echtermann stellte klar, dass es für die Kommunikation nach außen wichtig sei, dass hier keine Doppelstruktur zur Klimaschutzagentur geschaffen werde. Frau Wester-Hilpert fragte nach, ob nicht die Einrichtung eines Beirates sinnvoll sei. EStR stellte klar, dass ausschließlich Dienstleistungen erbracht werden, weshalb ein Beirat nicht erforderlich sei. Herr Zemlin fragte nach einem/einer möglichen Geschäftsführer/in sowie deren Finanzierung.
Antwort von Frau Lippmann-Krüger, die im Publikum war:
Frau Lippmann-Krüger teilte mit, dass der aktuelle Business-Plan eine Zusammenarbeit der beiden Gesellschaften durch Personalunion ihrer Person vorsehe, wodurch nur eine anteilige Verschiebung von Personalkosten je Zeitumfang erforderlich werden.