Protokollauszug97/2023
Ausschuss für Finanzen, Personal und Wirtschaft 3/2023 am 15.06.2023


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Aufhebung der „Richtlinie für den Erlass von Erschließungskostenbeiträgen beim Kauf von städtischen Gewerbegrundstücken“

Beschlusstext
Die „Richtlinie für den Erlass von Erschließungskostenbeiträgen beim Kauf von städtischen Gewerbegrundstücken“ wird zum 31.12.2023 außer Kraft gesetzt.

Aus der Aussprache
EStR rief in Erinnerung, dass dieses Thema mit der Erschließung von großen Gewerbegebieten z.B. in Afferde akut wurde. Mit dem Erlass der Erschließungsbeiträge war in der Vergangenheit immer die Schaffung von Arbeitsplätzen verbunden. Aktuell gebe es einen Fachkräftemangel und hochgradig automatisierte Betriebe werden von der Richtlinie nicht abgedeckt. Somit müsste die Richtlinie überarbeitet werden, wozu auch eine Abfrage bei vergleichbaren Kommunen zu diesem Thema durchgeführt wurde. Es gebe aktuell keine andere Kommune, welche den Erlass von Erschließungsbeiträgen zum Zwecke der Wirtschaftsförderung gewähre.
Für Fälle von besonders interessanten Gewerbebetrieben soll es künftig weiterhin die Möglichkeit eines Erlasses der Erschließungsbeiträge geben, welches aber über separate Beschlussvorlagen entschieden werde. Herr Sattler fragte nach, ob es aktuell laufende Verhandlungen gebe und wie mit diesen Fällen umgegangen werde. Frau Ehlers teilte mit, dass es aktuelle Interessenten gebe, welche aber alle über die geplanten Änderungen – insbesondere Erlass der Erschließungsbeiträge bei Erfüllung der Voraussetzungen nur noch bis 31. 12. 2023 möglich - informiert worden seien. Herr Binder machte deutlich, dass nicht der Erlass der Erschließungsbeiträge zur Gewinnung von Wirtschaftsbetrieben diene, sondern vielmehr eine sichere und zeitgemäße Versorgung mit Energie, Wasser und Internet/Glasfaser. Herr Meyer plädierte dafür, dass bei den Einzelfallentscheidungen für einen Erlass der Erschließungsbeiträge in Zukunft die Schaffung von Arbeitsplätzen weiterhin ein entscheidendes Kriterium sein sollte.