Protokollauszug85/2023
Ausschuss für Stadtentwicklung 3/2023 am 14.06.2023


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Aufstellungsbeschluss Wohnbauliche Entwicklung "Niederes Feld" in Halvestorf (2. Bauabschnitt "Im Meierholze")

Beschlusstext
Der Aufstellungsbeschluss für die Erweiterung (2. Bauabschnitt) des Baugebietes „Im Meierholze“ wird für die noch nicht durch den Bebauungsplan Nr. 516 überplanten Bereiche aufgehoben. Der Geltungsbereich umfasste laut Vorlage 11/2021-1 in der Gemarkung Halvestorf, Flur 1, die Flurstücke 130/3, 161/3 tlw., 181 tlw., 160, 159/4, 149/2, 271 tlw., 238/2 tlw., 238/1, 136/3, 135/2, 159/5, 155, 270, 159/2, 132/4, 133/4, 134/7, 132/2, 133/2, 134/2, 134/6, 134/3, 134/4 sowie 134/9.
Die Aufstellung eines Bebauungsplans „Niederes Feld“ wird gemäß §2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses umfasst die Flurstücke 23/7 tlw., 24/4 tlw., 182 tlw., 22/3 tlw., Flur 3 der Gemarkung „Halvestorf“.
Da durch den Bebauungsplan Nr. 516 „Im Meierholze“ das Eigenentwicklungspotenzial für die nächsten 10 Jahre vollends ausgeschöpft ist, wird beschlossen, dass mit der Realisierung des 2. Bauabschnittes erst im Jahr 2034 begonnen werden darf. Mit der Planung und Beauftragung von erforderlichen Gutachten darf bereits vorher begonnen werden.

Aus der Aussprache
Herr W. Meier bat darum, dass die Verwaltung die Ausführungen der Vorlage noch einmal darstellen möge.
EStR führte aus, dass der Rat bereits den Beschluss gefasst habe, nach Fertigstellung des 1. Bauabschnittes auch einen 2. Bauabschnitt (BA) in nördlicher Richtung in Angriff zu nehmen. Vor dem Hintergrund der ökologischen Wertigkeit von Teilflächen des 1. BA wurde dessen Geltungsbereich im bisherigen Planverfahren geändert. Dabei sei eine wohnbauliche Entwicklung auch westlich des dort vorhandenen Wirtschafsweges angestoßen worden. Die Verwaltung vertrete hier den Standpunkt, dass es da nur konsequent sei, eine weitere Entwicklung westlich des Wirtschaftsweges zu prüfen bzw. bei der Anordnung des 2. BA vorzusehen. Dies führe städtebaulich zu einer nachvollziehbaren Abrundung der Ortslage und einer einfacheren Erschließung. Eine Verlegung des 2. BAs führe nicht zu zeitlichen Verzögerungen, da Gutachten bisher für keine der beiden Flächen durchgeführt wurden. Zudem plane das regionale Raumordnungsprogramm (RROP) erst mit einer Erschließung in 2034.
Ein weiterer Faktor, welcher für die Verlegung spreche sei die Windenergie. Nördlich der Ortslage von Halvestorf lägen Flächen, die für die Nutzung der Windenergie prädestiniert seien. Durch die Verlegung des 2. BA könne ein ausreichend bemessener Abstand zwischen der Wohnbebauung und den Windkraftanlagen gewahrt werden. Eine detaillierte Aufstellung zu dem Thema Windenergie folge nach der Sommerpause. Der bisherige Ratsbeschluss zum 2. BA solle nicht aufgehoben werden, falls sich im Laufe des Verfahrens beispielsweise aufgrund von Gutachten herausstellen sollte, dass die neue Planung doch ungeeignet sei.
Herr Dr. Lücke erfragte, ob der Erschließungsträger bereits konsultiert wurde.
EStR antwortete, dass der Entwurf der Sparkasse bereits vorliege und seines Wissens keine Vorbehalte bestünden.
Herr W. Meier führte aus, dass der Beschluss des Bebauungsplans „Im Meierholze“ der Eigenentwicklung Halvestorfs zugutekomme. Der Ausbau der Windenergie werde hoffentlich, anders als die weitere Wohnbebauung, früher als 2034 ausgeführt. Dementsprechend seien dann Grundstücke oberhalb des 1. BA deutlich schwerer zu vermarkten. Das Ortsbild werde durch den neuen 2. BA abgerundet.
Frau Echtermann intervenierte an dieser Stelle und bat darum, ausschließlich über die wohnbauliche Entwicklung „Niederes Feld“ zu diskutieren. Das Thema Windenergie werde erst in kommenden Sitzungen behandelt.
Herr W. Meier griff diesen Punkt auf und beantragte eine Schiebung der Vorlage in den VA am 21.06.2023.
Herr W. Binder merkte an, dass er der Argumentation des EStR entgegenhalten müsse. Es liege ein gültiger Ratsbeschluss für eine Entwicklung der Bebauung nördlich des 1. BA vor, außerdem bestehe darüber im Ort seit Jahren Einvernehmen. Dieses Anliegen werde seitens des Ortsrates seit Jahrzehnten verfolgt und nun werde seitens der Verwaltung ohne Rücksprache mit dem Ortsrat ein neues Baugebiet aufgebracht. Es seien noch keine Gespräche mit den betroffenen Eigentümern geführt worden und das Gelände sei deutlich steiler als die vorherige Fläche. Es könne daher durchaus mit einem höheren Zeitaufwand und höheren Erschließungskosten gerechnet werden. Eine Verschiebung in den VA werde unterstützt.
EStR korrigierte, dass der Ortsrat sich mit der Vorlage nicht habe befassen wollen. Dementsprechend könne die Verwaltung nicht wissen, ob der Ortsrat zustimmen wolle oder nicht.
Herr Zemlin sprach an, dass es problematisch sei, den Vorratsbeschluss bestehen zu lassen, da dann eine zu große Vorbehaltsfläche zurückgehalten werde. Bezüglich der Windkraft solle sich das Land Niedersachsen und der Landkreis Hameln-Pyrmont mit der Suche nach geeigneten Flächen beschäftigen. Es bestünden aktuell schon genug Anlagen an ungeeigneten Standorten. Windkraft sei zwar wichtig, aber nur an wirtschaftlichen Orten sinnvoll.
Herr W. Binder stellte klar, dass der Ortsrat sich nicht mit der Vorlage befasst habe, da der Mantel der Vertraulichkeit über alle Termine, welche die Windkraft betreffen, gehüllt worden sei. Zudem läge ein gültiger Ratsbeschluss vor.
Herr Dr. Lücke argumentierte, dass kein Nachteil entstehe, wenn die Verwaltung zwei Alternativen prüfe. Es könne nicht schaden, sich im Vorhinein mit den möglichen Konflikten zu befassen, da endgültig nur ein Gebiet ausgebaut werden könne.
Frau Schultze widersprach Herrn Zemlin, dass die Kreisverwaltungen zwar zuständig für die Windenergie seien, jedoch enge Absprachen mit den Kommunalplanern gewünscht seien.
EStR fügte dem hinzu, dass die zeitliche Perspektive des RROP des Landkreises eine Rolle spiele. Sollte dies nicht rechtzeitig fertiggestellt werden, könne es wegen der dann eintretenden Privilegierung im gesamten Außenbereich zu „Wildwuchs“ von Windkraftanlagen kommen. Bevor die Standorte der Stadt vorgegeben werden, sei es besser selbst zu planen und eine Privilegierung zu vermeiden.
Herr Hothan merkte an, dass die Darstellung des Baugebiets in der Präsentation irreführend sei, da angrenzende Bebauung an den älteren Entwurf des 2. BAs nicht dargestellt werde, sodass der neue Entwurf aussehe, als ob er sich besser einfüge. Tatsächlich füge sich jedoch beides in das Ortsbild ein.
Abstimmungsergebnis zum Antrag Herr W. Meier:
Ja: 13 Nein: 0 Enthaltungen: 0