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Bebauungsplan Nr. 516 „Im Meierholze“ – Entwurf und Auslage
Beschlusstext
Der Entwurf und die Auslegung gem. § 3 (2) BauGB des Bebauungsplans Nr. 516 „Im Meierholze“ werden einschließlich Begründung und Umweltbericht beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 516 „Im Meierholze“ umfasst die Flurstücke 23/7 tlw., 181 tlw., 161/3 tlw., Flur 3 und 130/3 tlw., Flur 1, Gemarkung Halvestorf.
Die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Planentwurf Bebauungsplan Nr. 516 „Im Meierholze“ gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen.
Aus der Aussprache
Herr Binder korrigierte, dass im Sprachgebrauch „Im Meierholz“ und nicht „Im Meierholze“ korrekt sei.
AL 41 teilte mit, dass diese Korrektur für das weitere Planverfahren gerne aufgenommen werde.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 13 Nein: 0 Enthaltungen: 0