Protokollauszug84/2023
Ausschuss für Stadtentwicklung 3/2023 am 14.06.2023


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Bebauungsplan Nr. 282 Zeltlagerplatz Halvestorf - Entwurf und Auslage

Beschlusstext
Der Entwurf und die Auslegung gem. § 3 (2) BauGB des Bebauungsplans Nr. 282 „Zeltlagerplatz“ werden einschließlich Begründung und Umweltbericht beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 1/2, 2, 263, 294/3, Flur 1, Gemarkung Halvestorf. Die Flurstücke 264 und 295/3, Flur 1, Gemarkung Halvestorf sind nicht mehr Bestandteil des Änderungsbereiches.
Die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Planentwurf Bebauungsplan Nr. 282 „Zeltlagerplatz“ gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen.

Aus der Aussprache
Frau Echtermann merkte an, dass der Zeltlagerplatz insbesondere für junge Menschen eine tolle Möglichkeit darstelle.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 13 Nein: 0 Enthaltungen: 0