Protokollauszug77/2023
Ausschuss für Stadtentwicklung 3/2023 am 14.06.2023


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Flächennutzungsplanänderung Nr. 25 "Tanklager Unsen" Entwurf und Auslegung

Beschlusstext
Der Entwurf und die Auslegung gem. § 3 (2) BauGB der Flächennutzungsplanänderung Nr. 25 „Tanklager Unsen“ werden einschließlich Begründung und Umweltbericht beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich betrifft den südlichen Teilbereich des ehemaligen Tanklagers. Hierbei handelt es sich um einen Teil des Flurstücks 17/8, Flur 3, Gemarkung Welliehausen.
Die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Planentwurf der Flächennutzungsplanänderung Nr. 25 gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen.

Aus der Aussprache
Herr Pfisterer erkundigte sich, ob Gebäude abgerissen werden sollen und ob ein Erhalt dieser nicht sinnvoller wäre.
AL 41 teilte mit, dass nicht benötige Gebäude abgerissen werden sollen, auch um dort eine entsprechende Entsiegelung vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 13 Nein: 0 Enthaltungen: 0