Protokollauszug76/2023
Ausschuss für Familie, Kindertagesstätten, Schulen und Sport 5/2023 am 07.06.2023


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Kooperationsvereinbarung mit dem Landkreis Hameln-Pyrmont zur Aufgabenwahrnehmung in der Kindertagesbetreuung und Jugendarbeit

Beschlusstext
Der Rat der Stadt Hameln stimmt dem Abschluss der als Anlage beigefügten Fortschreibung der Kooperationsvereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgaben in der Kindertagesbetreuung und Jugendarbeit zwischen der Stadt Hameln und dem Landkreis Hameln-Pyrmont für die Zeit vom 01.08.2024 bis 31.12.2025 zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem Landkreis Hameln-Pyrmont und den anderen kreisangehörigen Städten und Gemeinden eine neue Kooperationsvereinbarung auf Basis eines anderen Berechnungsmodells, gültig ab dem 01.01.2026, zu erarbeiten.

Aus der Aussprache
Frau Harms erläutert ausführlich den Sachverhalt. Das komplexe Thema sei gemeinsam mit allen Kommunen gegenüber dem Landkreis verhandelt worden. Allerdings sei aufgrund unterschiedlicher haushalterischer Betrachtungsweisen in den einzelnen Kommunen eine einheitliche Ausgangslage aller Kommunen kaum möglich. Daher divergiere der Kostendeckungsgrad von Kommune zu Kommune.
In der anschließenden Diskussion, an der sich Vertreter aller Fraktionen beteiligen, wird die einhellige Auffassung der Ausschussmitglieder deutlich, dass die finanzielle Beteiligung des Landkreises nicht auskömmlich sei. Auf die Frage, ob man dem Landkreis nicht mit Kündigung der Kooperationsvereinbarung drohen könne, erwidert Frau Harms, dass dies zwar eine Möglichkeit sei, aber zugleich wäre ihres Erachtens nach damit die Tür für weitere Verhandlungen unwiderruflich geschlossen, so dass konsequenterweise dann die Kooperationsvereinbarung zu kündigen sei. Damit läge die Verantwortung für die Aufgabenwahrnehmung der Kindertagesbetreuung und Jugendarbeit dann wieder vollumfänglich beim Landkreis.
Frau Dreisvogt zeigt sich überzeugt, dass inhaltlich grundsätzlich kein Interesse bestehe, die Aufgabe der Primärbildung an den Landkreis abzugeben. Die derzeitige finanzielle Situation durch die unzureichende Finanzierung durch den Landkreis sei jedoch untragbar.
Es wird fraktionsübergreifend noch Beratungsbedarf gesehen. Dem Antrag zur Geschäftsordnung von Frau Dreisvogt, die Vorlage ohne Abstimmung in den Finanzausschuss zu schieben, wird einstimmig zugestimmt.