Protokollauszug65/2023
Ausschuss für Finanzen, Personal und Wirtschaft 2/2023 am 04.05.2023


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Evaluierung und Neuausrichtung des Förderprogramms „Hameln handelt!“ zur Reduzierung des Gewerbeleerstandes in der Hamelner Altstadt

Beschlusstext
Das Förderprogramm „Hameln handelt!“ zur Reduzierung des Gewerbeleerstandes in der Hamelner Altstadt wird evaluiert und neu ausgerichtet. Die zugehörige Neufassung der Richtlinie (siehe Anhang) wird beschlossen und tritt am 01.06.2023 in Kraft.
Über die Fortsetzung des Förderprogramms über das Haushaltsjahr 2023 hinaus wird im Rahmen des Haushaltsplanverfahrens 2024 entschieden.

Aus der Aussprache
Herr Prof. Dr. Dietz fragte nach, wie sich die Vermieter an dem Förderprogramm beteiligen. Herr Wahmes teilte mit, dass dieses mit möglichst günstigen (marktgerechten) Mietkonditionen erfolge. Das Förderprogramm schließe Mietübernahmen oberhalb der ortsüblichen Miete aus.
Herr Zemlin fragte nach, wie viele von den 13 geförderten Geschäften durch das Förderprogramm gewonnen wurde und wie viele Arbeitsplätze geschaffen werden konnten. Die Aufgabe der Umwandlung von Ladenfläche in Wohnraum (Punkt 10) sollte nochmals überprüft werden, ob diese nicht durch die Stiftung Wohnungshilfe durch eine Anpassung der Satzung erfolgen könne. Herr Wahmes informierte, dass 28 Arbeitsplätze durch das Förderprogramm geschaffen wurden und ihm kein Neugründer bekannt sei, der ohne das Förderprogramm diesen Schritt gewagt hätte.
Herr Paschwitz fragte nach, wie weit die Eigentumsverhältnisse in der Innenstadt der Stadt Hameln bekannt seien und ob es noch andere Städte gebe, bei denen man weitere Ideen übernehmen könne. Herr Wahmes berichtete, dass der Stadt Hameln eine vollständige Eigentümerliste vorliege, auf welche auch im Rahmen der Innenstadt-Konferenz zurückgegriffen werde.
Frau Dreisvogt sieht aktuell zum Umbau von Ladenflächen in Wohnraum keine hohe Nachfrage und außerdem gehe es aktuell nur um die Verwendung von Restmitteln.
Herr Binder stellte klar, dass es zum Haushalt 2024 eine neue Beschlussvorlage zur Fortsetzung vom Förderprogramm geben muss, in der dann eine angemessene Beteiligung der Vermieter erwartet werde. Herr Meyer-Bergmann ergänzte, dass auch eine quantitative Auswertung (Gewerbesteuer, Einkommenssteuer- und Umsatzsteueranteile) des bisherigen Förderprogramms erwartet werde.
Herr Campe sehe eine Bezuschussung von bestehenden Ladenlokalen bei Sanierungsmaßnahmen kritisch, da diese Geschäfte grundsätzlich laufen sollten. Für diese Geschäfte wäre die Förderung nur eine „nette“ Mitnahme. Auch sollte bei Verlagerungsbemühungen von Geschäften geschaut werden, woher die Läden stammen, damit die Ortschaften nicht weiter ausbluten.
Die Förderung in Zusammenhang mit dem Umbau von Ladenflächen zu Wohnraum sollte nur bei einem Komplettumbau des Gebäudes erfolgen.