Protokollauszug44/2023
Ausschuss für Stadtentwicklung 2/2023 am 20.04.2023


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Bebauungsplan Nr.336 "Weserradweg Fischbecker Straße" Beschluss über die Stellungnahmen und Satzungsbeschluss

Beschlusstext
Über die zum Bebauungsplan Nr. 336 „Weserradweg Fischbecker Straße“ vorgebrachten Stellungnahmen und Anregungen wird entsprechend den in Anlage 1 zu dieser Vorlage enthaltenen Beschlussvorschlägen beschlossen.
Der Bebauungsplan Nr. 336 „Weserradweg Fischbecker Straße“ wird als Satzung beschlossen; die Begründung zum Bebauungsplan wird ebenfalls beschlossen.
Der Bebauungsplan schafft neben dem Weserradweg auch die planrechtlichen Voraussetzungen für die Verwirklichung eines Parkplatzes. Hierfür gilt gemäß dem Verwaltungsausschuss vom 07.12.2022 jedoch folgende Einschränkung: Der Parkplatz ist nur umzusetzen, wenn der Bedarf nachgewiesen und die verkehrlichen Randbedingungen abgearbeitet wurden. Darüber ist vor konkreten Planungen zum Parkplatz erneut ein Beschluss einzuholen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 336„Weserradweg Fischbecker Straße“ umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Hameln: Flur 20: 27/7, 27/8, 29/16, 29/14, 29/33, 29/31, 29/29, 29/27, 29/25, 29/22, 29/19, 30/11 tlw.; Flur 23: 1/15 tlw., 1/7, 1/14; Flur 24: 55/1tlw., 10/5 tlw., 10/18 tlw.; Flur 44: 74/5 tlw.; Flur 5: 337/67, 340/67 tlw. (Stand Dez. 2021).

Aus der Aussprache
Herr Aden stellte die Vorlage vor, verwies explizit auf den Beschlusspunkt 3. und stellte klar, dass der Bebauungsplan mit der seitens des Verwaltungsausschusses genannten Einschränkung beschlossen werde. Hiernach sei der Bedarf des Parkplatzes nachzuweisen und die verkehrlichen Randbedingungen abzuarbeiten. Darüber hinaus werde für die konkrete Planung zum Parkplatz ein erneuter Beschluss einzuholen sein.
Herr Habenicht teilte mit, dass bereits vor Jahren ein entsprechender Antrag der FDP für den Ausbau des Weserradwegs gestellt wurde und zeigte sich erfreut darüber, dass nun die Planung einen Abschluss finde. Neben dem Tourismus habe die Planung vor allem auch Vorteile für die Bürgerschaft durch verkürzte Wegeführung.
Herr Habenicht regte an, für den Radverkehr der Fischbecker Straße einen Anschluss an den Weserradweg über den möglichen Parkplatz zu entwickeln.
Herr Aden stimmten dem zu und verwies auf das Geh-, Fahr- und Leitungsrecht GFL1 hin.
Herr Paschwitz merke an, dass der Weserradweg seit Jahren Thema sei und mit der Fahrradbegleitkommission mehrere Ortstermine stattgefunden haben. Er begrüßte, dass die Planung nun einen Abschluss finde.
Herr Paschwitz erkundigte sich, ob es Umsetzungsschwierigkeiten aufgrund der drei verbleibenden Kleingartengrundstücke gäbe.
Herr Aden stellte klar, dass alle notwendigen Grunderwerbe erfolgt seien und der Umsetzung des Weserradweges nichts mehr im Wege stehe.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 13 Nein: 0 Enthaltungen: 0