Protokollauszug43/2023
Ausschuss für Stadtentwicklung 2/2023 am 20.04.2023


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Bebauungsplan 535/2 Änderung 5 "Gewerbegebiet Hottenbergsfeld" - Entwurf und Auslage

Beschlusstext
Für die Carl-Wilhelm-Niemeyer-Straße, Haus-Nummer 2 in der Gemarkung Rohrsen, Flur 2, Flurstück 44/11 wird die Verwaltung beauftragt, eine Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB durchzuführen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit soll für die Dauer von mindestens 30 Tagen im 5. Obergeschoss des Rathauses, Rathausplatz 1, 31785 Hameln zu jedermann Einsicht erfolgen. Die Planunterlagen können auch im Internet eingesehen werden.
Der Bebauungsplan soll gemäß § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt werden. Hierbei findet das vereinfachte Verfahren gemäß § 13 (BauGB) Anwendung.

Aus der Aussprache
Herr Aden stellte die Vorlage vor und verwies auf die intensiven Bemühungen des Eigentümers und der Stadt Hameln, eine Nachnutzung in Form eines Nahversorgers zu finden. Dies blieb leider ohne Erfolgt, sodass die Stadt Hameln die Flächen zwischenzeitlich erworben habe.
Vor diesem Hintergrund werde mit der Bauleitplanung das Ziel verfolgt, für die 4. Gruppe der Ortsfeuerwehr ein neues Feuerwehrgebäude zu errichten. Herr Aden erläuterte, dass für den Bereich ein Gewerbegebiet festgesetzt werde, um mögliche Restflächen nach Realisierung des Feuerwehrgebäudes vermarkten zu können. Er teilte mit, dass in Rahmen der Gebietsausweisung auch die Ansiedlung eines kleinen Nahversorgers möglich sei.
Herr Brüggemann bedauere den Weggang des Aldi in Rohrsen. Es sei unverständlich warum trotz Lage an der Hauptschlagader der Bundesstraße 217 keine Nahversorger für eine Nachnutzung gefunden wurden und merkte an, dass man diese Entwicklung leider hinnehmen müsse.
Herr Brüggemann fügte hinzu, dass die Entwicklung der Feuerwehr an dieser Stelle richtig sei.
Er bat darum, dass die Stadtverwaltung auf die Feuerwehr zugehen möge, um den Flächenbedarf abzustimmen. Es wäre zu begrüßen, dass auf den Restflächen ein Nahversorger, wie bspw. ein Bäcker angesiedelt würde.
Herr Habenicht erkundigte sich, ob die Fläche nicht auch für die Entwicklung einer Solarfabrik geeignet sei.
Herr Aden erläuterte, dass die Flächen für derartige Entwicklungen deutlich zu klein sei. Für die Entwicklung einer Photovoltaikfabrik, wie sie aktuell in den Medien für Niedersachsen diskutiert werde, seien Gebiete in der Größe von mehreren Hektar Größe erforderlich. Geeignet hierfür seien das Gewerbegebiet „Südlich Langes Feld“ und das Gewerbe- und Industriegebiet „Afferde-Ost“, wobei ersteres bereits auch schon überwiegend ausgeschöpft sei.
Sollte dieses Thema akut werden, werde die Verwaltung auf die Politik zukommen und informieren.
Herr Wolfgang Meier stimmte dem Standort für die Feuerwehr zu und begrüßte die Möglichkeit, die Restflächen gewerblich zu vermarkten.
Herr Campe fragte, ob die Feuerwehr tatsächlich das ganze Grundstück benötige und gab zu bedenken, dass bei der Planung darauf geachtet werden solle, dass entsprechende Zufahrten vorgesehen werden.
Herr Aden erläuterte anhand des Bebauungsplanentwurfs, dass die künftigen Grundstückszufahrten im Rahmen der nachfolgenden Hochbaumaßnahmen organisiert würden. Er verwies darauf, dass ein Anschluss nur über die Carl-Wilhelm-Niemeyer-Straße erfolgen könne. Ein Anschluss an die B 217 sei ausgeschlossen. Herr Aden fügte hinzu, dass im Rahmen der weiteren Hochbauplanung eine weitere Abstimmung mit der Feuerwehr stattfinden werde.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 13 Nein: 0 Enthaltungen: 0