Protokollauszug242/2022
Ausschuss für Stadtentwicklung 2/2023 am 20.04.2023


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Bebauungsplan 440 Änderung 2 "Sankt-Monika-Straße" Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung

Beschlusstext
Die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans „St.-Monika-Straße“ wird gemäß §2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit §13a (BauGB), beschlossen. Der Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses umfasst das Flurstück 1150/6, Flur 2, Gemarkung Afferde.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB sowie der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB durchzuführen.
Der Bebauungsplan soll gemäß § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt werden. Hierbei findet das vereinfachte Verfahren gemäß § 13 (BauGB) Anwendung.

Aus der Aussprache
Herr Sander stellte die Vorlage kurz vor.
Herr Bendel erläuterte kurz die Planungshistorie des Bebauungsplans 440. Aufgrund der hohen Nachfrage an Einfamilienhäusern wurde damals die 2. Änderung des Bebauungsplans entsprechend beschlossen. Im Rahmen der Änderung wurde die bisher zulässige dreigeschossige Bebauung auf maximal zwei Vollgeschosse reduziert. Herr Bendel fügte hinzu, dass das Gebiet seither nicht entwickelt wurde. Durch den Investor werde nun eine Mehrfamilienhausbebauung angestrebt, die seitens der Stadtentwicklung unterstützt werde. Vor diesem Hintergrund soll die dreigeschossige Bauweise aus dem Ursprungsbebauungsplan wiederaufgenommen werden.
Herr Lönnecker bedankte sich für die Aufstellung des Bebauungsplans und verwies auf die Notwendigkeit aufgrund des steigenden Bedarfs an gefördertem Wohnungsbau. Es möge bei der Aufstellung des Bebauungsplans auch die Option des geförderten Wohnraums berücksichtigt werden.
Herr Paschwitz erkundigte sich bzgl. der auf Seite 2 der Vorlage 242/2022 aufgeführten Anforderungen von Mindestkollektorflächen für Photovoltaikanlagen und die Ermöglichung von begrünten Flachdächern.
Herr Aden erklärte, dass mit dem Aufstellungsbeschluss das Bauleitplanverfahren eingeleitet werde. In Hinblick auf die Anforderungen an den Klimaschutz sei es unabdingbar, entsprechende textliche Festsetzungen zur Nutzung von Photovoltaik und Dachbegrünung zu treffen.
Die Dachbegrünung leiste hierbei neben der Verbesserung des Kleinklimas einen großen Beitrag zur Regenrückhaltung.
Herr Aden kündigte an, dass seitens der Abteilung Stadtentwicklung und Planung bereits an einem Standard in Hinblick auf umweltbezogene Festsetzungen für die zukünftige Entwicklung von Baugebieten erarbeitet werde. Diese werde zum gegebenen Zeitpunkt im Ausschuss beraten.
Herr Wolfgang Meier begrüßte ebenfalls die Aufstellung des Bebauungsplans und befürworte die Bestrebung dort auch sozialen geförderten Wohnungsbau zu etablieren.