Protokollauszug7/2023
Ausschuss für Finanzen, Personal und Wirtschaft 1/2023 am 22.02.2023


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Verzicht Haushaltssicherungskonzept für 2023

Beschlusstext
Der Rat der Stadt Hameln beschließt gemäß § 182 Abs. 5 i.V.m. Abs. 4 S. 1 Nr. 3 NKomVG auf die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für das Haushaltsjahr 2023 zu verzichten.

Aus der Aussprache
OB stellte klar, dass der Verzicht auf das Haushaltssicherungskonzept nur kurzfristig zur Genehmigung vom 2. Nachtragshaushaltsplan 2022/23 helfe. Der bestehende
Arbeitskreis Haushaltskonsolidierung, welcher schon in 6-Sitzungen die Bedarfszuweisungsmaßnahmen erarbeitet hat, muss spätestens im Herbst wieder seine Arbeit aufnehmen.