Protokollauszug22/2023
Ausschuss für Recht und Sicherheit 1/2023 am 15.02.2023


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Anteilige Übernahme der Kosten für Ankunftszentren

Beschlusstext
Der Rat der Stadt Hameln beschließt,
dass die Verwaltung mit dem Landkreis Hameln-Pyrmont (LK) über einen Vertrag zur Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden an den Kosten für die Ankunftszentren des LK zur Unterbringung von Flüchtlingen verhandelt und
dass dafür Mittel i.H.v. 452.400 € für 2023 und weitere 150.900 € für 2024 bereitgestellt werden.

Aus der Aussprache
Frau Harms erörterte ausführlich die Vorlage. Sie hob hervor, dass die Stadt unterbringungspflichtig für Menschen sei, die ordnungsrechtlich obdachlos sind, darunter fallen seit Sommer 2022 auch die Geflüchteten aus der Ukraine.
Auch wenn die Anzahl an Menschen, die der Stadt Hameln zugewiesen werden, seit einigen Wochen stagniert, müssen Kapazitäten vorgehalten werden, da nicht von einer dauerhaften Stagnation bzw. Rückgang von geflüchteten Personen auszugehen ist.
Sie fügte hinzu, dass sich die Kosten für die Ankunftszentren voraussichtlich noch erhöhen könnten, da evtl. noch weitere Betreuungssysteme wie ein Sicherheitsdienst beauftragt werden müssten. Auch merkte sie an, dass es keinen Kostenausgleich seitens des Landes für Vorhaltekosten bei einer Unterbelegung gebe.
Sie bat um eine verpflichtende Zusage, dass die Fraktionen diesen Beschluss bis zur Ratssitzung am 22.03.2023 mittragen werden, da der Landkreis die Verträge mit dem DRK verlängern müsse.
Auf die Frage von Herrn Siepmann, ob feststünde, dass nicht nur ukrainische Staatsbürger in den Ankunftszentren aufgenommen würden, teilte Frau Harms mit, dass eins der beiden Ankunftszentren für Geflüchtete anderer Nationen geöffnet werden soll. Es ist noch nicht bekannt, ob Unsen oder Bad Münder.
Anmerkung der Ausschussbetreuerin: Zwischenzeitlich wurde festgelegt, dass in dem Unterkunftszentrum in Bad Münder auch Staatsbürger anderer Nationen untergebracht werden.
Seitens der Verwaltung wurden noch offene Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet.
Die Ausschussmitglieder stimmten einstimmig, dass die Vorlage bis zur Ratssitzung am 22.03.2023 mitgetragen wird.