Protokollauszug225/2022
Ausschuss für Familie, Kindertagesstätten, Schulen und Sport 1/2023 am 02.02.2023


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Ergebnis der Bedarfsermittlung allgemeine Bauunterhaltung sowie Ausstattung an den Grundschulen unter Berücksichtigung eines Zeit- und Kostenrahmens

Beschlusstext
Der Rat der Stadt Hameln beschließt:
Innerhalb des Teilhaushalts 45.1 ist auf dem Sachkonto der „Allgemeinen Bauunterhaltung“ für die Haushaltsjahre 2023 bis 2025 insgesamt ein Betrag in Höhe von 904.800 € auf einem eigenen Kostenträger separat für die Grundschulen auszuweisen.
Für die Ausstattung der Grundschulen wird ein Betrag in Höhe von 450.000 € bereitgestellt. Der Gesamtbetrag wird auf 3 Jahre aufgeteilt (siehe Anlage). Mit dem Nachtragshaushalt 2023 werden für das Jahr 2023 Mittel i. H. v. 123.600 €, für das Jahr 2024 Mittel i. H. v. 148.400 € und für das Jahr 2025 Mittel i. H. v. 178.000 € im Budget der Grundschulen zusätzlich zur Verfügung gestellt.

Aus der Aussprache
Herr Kuhfuß erläutert ausführlich die Vorlage. Die Verwaltung und die Grundschulleitungen hätten sich einhellig für den gewählten Weg der aufwendigen Bedarfsermittlung entschieden und nicht für ein analoges Verfahren wie das AUR-Programm an den weiterführenden Schulen.
Die nunmehr genau festgestellten Bedarfe konnten so mit genauen Kosten, einer abgestimmten Prioritätenliste und einer entsprechenden finanziellen Verteilung auf die Haushalte der kommenden Jahre dargelegt werden. Dies biete maximale Transparenz.
Der Ausschuss äußert sich anerkennend über die gewählte Vorgehensweise zur Ermittlung der Bedarfe und der Kosten. Diese liefere den Mitgliedern des Rates und der Ausschüsse eine solide Entscheidungsgrundlage.
Herr Binder zeigt sich erstaunt, dass die Grundschule am Mainbach lediglich mit 600 € aufgeführt wird, obwohl sie doch eine Ganztagsschule wird.
Herr Kuhfuß antwortet hierzu, dass der dargestellte Sanierungsbedarf und das Thema „Ganztagsschule“ unterschiedlich betrachtet werden müssen. Die aufgeworfene Frage, warum an der Grundschule am Mainbach der Sanierungsaufwand so gering sei, könne er adhoc nicht beantworten. Dies werde mit dem Protokoll erfolgen.
Antwort: Bei der Bereisung der Grundschule Am Mainbach war die kommissarische Schulleiterin anwesend und während der gesamten Begehung dabei und konnte aktiv an der Bewertung der Räumlichkeiten und Ausstattung mitwirken. Es bestand Einigkeit, dass die Schule sowohl baulich als auch in der Ausstattung gut aufgestellt sei. In der Folge waren sich die Beteiligten einig, dass lediglich ein Regalschrank als abgängig zu bewerten und daher zu ersetzen sei.
Weitere Fragen der Ausschussmitglieder werden von der Verwaltung beantwortet. Sodann beschließt der Ausschuss den Beschlussvorschlag.