Protokollauszug9/2023
Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz 1/2023 am 01.02.2023


TOP

Baubeschluss zur Erneuerung der Straße „Reimerdeskamp“ vom Kreisverkehr „Bertholdsweg“ bis zur Kreuzung „Heinestraße“

Beschlusstext
Der Rat beschließt den Ausbau der Straße „Reimerdeskamp“ auf Grundlage der vorliegenden Planung (vgl. Anlage 1-6), zu voraussichtlichen Gesamtkosten der Maßnahme in Höhe von 2.175.000 € zuzüglich 104.400€ an aktivierten Eigenleistungen.

Aus der Aussprache
Herr Szubin stellte die Beschlussvorlage vor. Die Erneuerung des gesamten Straßenkörpers sehe auf beiden Straßenseiten einen geschützten Radfahrstreifen vor. Als Konsequenz der Baumaßnahme müssten Bestandsbäume gefällt werden. Jetzt bestehe die Möglichkeit, dieses Projekt mit einer Förderung von 60 % umzusetzen. Herr Aden fügte hinzu, dass Ersatzpflanzungen durchgeführt werden. Diese seien für die Stadt Hameln nach der Baumschutzrichtlinie verpflichtend. Wie in der letzten Ausschusssitzung angesprochen, sei es momentan allerdings schwierig, geeignete Pflanzstandorte zu finden. Im Bereich der südlich und nördlich angrenzenden, ehemaligen Depotstandorte Bailey Park und Gundolph Park sehen die Planungen allerdings die Anlage eines in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Grünzuges vor, in dem auch Ersatzpflanzungen stattfinden können.
Herr Paschwitz begrüßte im Namen der CDU die Beschlussvorlage. Durch die Baumaßnahme können die Verkehrsbedingungen nachhaltig verbessert werden. Eine Sanierung sei irgendwann sowieso notwendig. Also warum nicht jetzt, wenn das Projekt zusätzlich mit Fördermitteln finanziert werde. Herr Paschwitz fragte, ob Radfahrstreifen oder Radfahrwege geplant seien. Herr Aden antwortete, dass ein Fahrradstreifen wie auf dem Hastenbecker Weg geplant sei. Herr Paschwitz befürwortete, dass der Gundolph-Park teilweise entsiegelt werde und die 14 Baumneupflanzungen direkt für das Straßenbauprojekt vorgesehen seien. Herr Aden bestätigte, dass auf dem Gundolph Park Gelände „grüne“ Flächen entwickelt werden und auch eine massive Entsiegelung im Vergleich zur vorherigen Nutzung im Bereich des Bailey Parks erreicht wurde.
Herr Mackenthun fragte, wie viele Bäume letztlich gefällt werden sollen. Die Zahl in der Beschlussvorlage weiche von der Anzahl in den Lageplänen ab. Herr Szubin antwortete, dass er sich auf die geschriebene Anzahl von 26 Bestandsbäumen beziehe.
Anmerkung zum Protokoll:
Gemäß der der Beschlussvorlage zugrundeliegenden Ausbauplanung sollen Bestandsbäume entfernt werden. Der Unterschied zwischen den Bestandsplänen und der im Begründungstext der Vorlage genannten Anzahl der vorhandenen Bäume beruhte auf einem Übertragungsfehler.
Herr Mackenthun stellte fest, dass sich die Lage der neuen Baumreihe auf der Nordseite der Straße nur unmerklich von der vorhandenen Baumreihe unterscheide. Er fragte, ob es nicht besser sei, wenn der Grünstreifen erweitert werde, sodass die vorhandenen Baumstandorte erhalten blieben. Herr Szubin antwortete, dass die Planungen für jede Nutzungsfläche das Bestmögliche vorsehe. Der Nutzungsanspruch für jeden Verkehrsteilnehmer und für die Bäume sei gleich zu werten. Man müsse bedenken, dass ausgewachsene Bäume mehr Platz benötigen als ihnen jetzt zur Verfügung stehe. Daher werde auch die Grünfläche neugestaltet. Weiter wollte Herr Mackenthun wissen, ob für die neue Straße Teile des alten Materials wiederverwendet werden könne. Herr Szubin antwortete, dass der Anspruch sei, so ressourcenschonend wie möglich zu arbeiten. Allerdings müssen die Materialien auf ihren Zustand geprüft werden. Die Baufirma muss gewährleisten, dass einwandfreies Material verbaut werde.
Herr Zemlin wendete ein, dass für die Insekten und Vögel eine geschlossene Baumreihe notwendig sei. Problematisch sei die linksseitige Gestaltung stadtauswärts. Dort seien keine Baumanpflanzungen geplant. Er machte den Vorschlag, parallel zum Reimerdeskamp auf den Privatgrundstücken Bäume pflanzen zu lassen. Die Pflege könne die Stadt übernehmen. Weiter erläuterte er, dass die Einmündung Heinestraße eine schlechte Einsicht auf den Reimerdeskamp biete. Dieses Problem könne vielleicht mit dem Bau eines Kreisverkehrs behoben werden. Herr Aden antwortete, dass an dieser Stelle kein Kreisverkehr sinnvoll sei. Es könne nur ein sehr kleiner Kreisverkehr realisiert werden, der für einen Großteil des Verkehrs nicht passierbar sei. An der südlichen Straßenseite des Reimerdeskamps gebe es bereits baumbestandene Grünflächen an den Wohngebäuden im Bailey Park. Auf der Nordseite solle ein geschlossener, ausreichend breiter, baumbestandener Grünstreifen angelegt werden. Bis die neuen Bäume ausgewachsen seien, werde zwar Zeit vergehen, aber die Bäume hätten dort ausreichend Platz, um gesund wachsen zu können.
Herr Pfisterer fragte, ob mit den Planungen für den Gundolph-Park nicht gewartet werden solle. Im schlimmsten Fall müssen die Zufahrten auf das Gelände wieder geändert werden. Des Weiteren könne ein Grunderwerb von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in Betracht gezogen werden, sodass der Fahrradweg auf dem Gelände des Gundolph-Parks verlaufen könnte. So bestehe die Möglichkeit, dass die Bestandsbäume erhalten bleiben. Herr Aden erklärte, dass die Radwege straßenbegleitend verlaufen sollen. Die bestehenden Planungen für den Gundolph-Park seien hinreichend konkret, um die Lage und Breite der Zufahrten verlässlich einplanen zu können. Die Zufahrt zum geplanten Zollgrundstück erfordere eine Linksabbiegespur, diese wiederum erfordere die Entfernung von Bäumen in diesem Straßenabschnitt.
Herr Dr. Hedemann fragte, ob die geplanten 3,25 m pro Fahrbahn auf 2,71 m (wie bei der Straße Auf der Fahlte) verkleinert werden können. So bleibe der Standort der Bestandsbäume erhalten. Herr Aden erklärte, dass es bei der Straße Auf der Fahlte für die Fahrbahn nicht mehr Platz gebe. Die 3,25 m müssten bei dieser Baumaßnahme eingehalten werden und orientierten sich an entsprechenden Vorgaben der Straßenbaurichtlinie. Ziel der Ausbauplanung sei es, dass der Reimerderskamp auch weiterhin ausreichend gut für Busse und LKWs passierbar sei.
Herr Langosch bemängelte den Konflikt zwischen der Verbesserung der Bedingungen für den Radverkehr und der deswegen erforderlichen Fällung von Bäumen. Er regte an, den Fahrradstreifen als Radweg auf die andere Seites des Grünstreifens zu verlegen. Zudem wünschte er sich nähere Ausführungen zu den ökologischen Auswirkungen in der Beschlussvorlage. Zum Beispiel vermisse er die Angabe über die geringere CO2 Aufnahme durch die fehlenden Bäume.
Herr Aden entgegnete, dass diese Zahlen ermittelt werden könnten. Allerdings stehe der Aufwand in keinem Verhältnis zu dem Nutzen. Die Baumschutzrichtlinie sehe eine Überkompensation hinsichtlich der Zahl der Bäume vor und berücksichtige dadurch die geringere ökologische Wirkung von jungen gegenüber großen Bäumen.
Werde der Radweg auf die andere Seite des Grünstreifens verlegt, entstünden neue Konflikte durch Grundstückseinfahrten und Fußgänger. Die Planungen orientierten sich an den Empfehlungen zur Gestaltung innerörtlicher Straße.
Frau Brenker-Pegesa stellte den hohen Wert der Bäume in Bezug auf den Klimawandel heraus. Zum Beispiel müssten für eine hundertjährige Buche 2000 junge Buchen gepflanzt werden. Es sei schade, dass zwei Aspekte wie der Radweg und die Bestandsbäume in Konkurrenz zueinander stünden. Daher sollten andere Möglichkeiten gefunden werden, um diesen Konflikt zu lösen. Sie gab Herrn Pfisterer recht, dass geprüft werden solle, ob der Radweg verlegt werden könne. Für viele Radfahrer sei es attraktiver, einen Radweg abseits der Hauptverkehrsstraße zu haben. Herr Aden erläuterte, dass eine Verlegung des Radwegs auf das Gundolph-Park Gelände nicht sinnvoll sei, da dies nur auf einem kurzen Teilstück überhaupt möglich sei und der Radweg dann unnötig und seines Erachtens auch konfliktträchtiger von der Staße in den Gehwegbereich und zurückgeführt werden müsste.
Herr Mackenthun schlug vor, den Gehweg weiter nach Norden zu verschieben. Durch den breiteren Schutzstreifen können einige Bestandsbäume geschützt werden. Der geplante Grünstreifen biete nur wenig Platz für die neuen Bäume. Herr Aden antwortete, dass der geplante Grünstreifen mit einer geplanten und durchgängigen Breite von 2,00 m – 2,50 m ein Novum im Stadtgebiet sei und in der Vergangenheit regelmäßig deutlich schmaler geplant wurde.
Frau Schultze befürwortete die Planungen, dass die versiegelten Flächen auf dem Gundolph-Park Gelände aufgebrochen werden sollen. Sie schlug vor, dass Ersatzpflanzungen auf der Obstbaumwiese Am Rauterbache / Saubach durchgeführt werden können. Die Bäume seien schon sehr desolat und eine Ergänzung mit Neuanpflanzungen biete sich an. Herr Aden antwortete, dass die Verwaltung nach neuen Standorten suchen werde und zu diesem Zweck auch gerne mit der BImA als Grundstückseigentümerin verhandeln wolle. Frau Schultze erkundigte sich, was mit den Fördermitteln passiere, wenn der Förderantrag geändert werde. Herr Aden erklärte, dass er nicht wisse, wie der Fördermittelgeber sich verhalten werde. Aus seiner Erfahrung seien geringfügige Änderungen nicht förderschädlich Allerdings seien Änderungsanträge fristgerecht zu stellen. Sollte dieser in den nächsten Wochen nicht eingereicht werden, müsse das Projekt womöglich auf das nächste Jahr verschoben werden.
Sitzungsunterbrechung von 18:30 Uhr bis 18:42 Uhr.
Herr Paschwitz fragte nach den Konsequenzen, wenn die Beschlussvorlage erweitert werden würde. Herr Aden antwortete, dass eine grundlegende Überarbeitung und Abstimmung der vorliegenden Planung ein halbes Jahr in Anspruch nehme. Frühestens im Herbst könne eine neue Vorstellung erfolgen. In diesem Fall müsse ein neuer Förderantrag gestellt werden, da die Frist für den aktuellen Antrag nicht eingehalten werden könne. Herr Szubin fügte hinzu, dass mit Auswirkungen auf die mittelfristigen Planungen zu rechnen sei. Für die Umsetzung werde Geld und Personal benötigt. Im Laufe des Jahres seien aber auch andere Projekte umzusetzen. Es sei wahrscheinlich, dass das Projekt in diesem Jahr nicht umgesetzt werde, da die benötigten Mittel für andere Projekte eingeplant seien.
Herr Binder erklärte, dass nach Rücksprache mit seiner Partei folgender Vorschlag gemacht werde: Es solle geprüft werden, ob der Fußweg entlang des Gundolph Parks in Richtung Norden verlegt werden könne, sodass es zwischen Rad- und Gehweg einen breiteren Grünstreifen gebe. Auf diesem Teilstück könnten die Bestandsbäume erhalten bleiben. Herr Aden antwortete, dass diese Prüfung nicht so viel Zeit in Anspruch nehmen sollte. Allerdings sei dies nur für das erste Drittel, Höhe Gundolph Park, ab dem Kreisverkehr möglich. Diese Fläche gehöre der BImA. Eventuell werde während der Prüfung im Vorfeld ein Fördermittelantrag gestellt, sodass die Frist eingehalten werden könne.
Frau Brenker-Pegesa fragte, wie viele Bäume dadurch geschützt werden können. Herr Aden sagte, dass vier bis fünf Bäume erhalten bleiben könnten.
Herr Binder regte an, dass die Stadt Hameln für die Ersatzpflanzungen dem Bundesforst für die Streuobstwiese Obstbäume im Verhältnis 3 zu 1 schenken könne.
Herr Binder stellte den Antrag zur Geschäftsordnung, die Beschlussvorlage in den nächsten Umweltausschuss zu verschieben. Die Verwaltung solle prüfen, ob der nördlich gelegene Gehweg, im Bereich Gundolph Park, durch Zukauf in Richtung Norden verschoben werden könne. Auf dem dadurch breiter werdenden Grünstreifen zwischen Radschutzstreifen und Gehweg könnten dann Bestandsbäume erhalten bleiben.
Abstimmungsergebnis:
Ja 12 Nein 0 Enthaltungen 0