Protokollauszug241/2022
Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz 1/2023 am 01.02.2023


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Antrag der Gruppe SPD / Bündnis 90 / Die Grünen vom 22.12.2022: Antrag auf Beteiligung an der „Städteinitiative Tempo 30“

Beschlusstext
Hiermit stellt die Gruppe SPD / Bündnis 90 / Die Grünen im Rat der Stadt Hameln folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung im Fachausschuss, VA und Rat:
Die Stadt Hameln soll sich der bundesweiten „Städteinitiative Tempo 30“ anschließen.

Aus der Aussprache
Herr Langosch schlug vor, den Antrag zusammen mit der Mitteilungsvorlage 13/2023 (TOP 4) zu behandeln. Er stellte den Antrag vor.
Herr Zemlin sagte, dass die FDP dem Antrag nicht zustimmen werde. Es gebe keine Notwendigkeit der Städteinitiative beizutreten. Wo die Einführung einer Tempo 30 Zone nötig sei, sei dies bereits geschehen. Auch z.B. an Schulen, wie z. B. an der Basbergstraße und an der Kaiserstraße gelte in der Unterrichtszeit Tempo 30. Für Hauptverkehrsstraßen seien die jetzigen Regelungen ausreichend. Herr Zemlin nannte weitere Punkte gegen die Einführung von Tempo 30 Zonen, wie z. B. eine längere Fahrtzeit und eine unwirtschaftlichere Fahrzeugnutzung.
Herr Dr. Hedemann bemerkte, dass die Städteinitiative vom Deutschen Städtetag gegründet worden sei. Momentan gehe es nicht um die konkrete Anordnung von Tempo 30 in bestimmten Straßen, sondern vielmehr darum, den Kommunen einen eigenen Entscheidungsspielraum bei der Geschwindigkeitsregulierung einzuräumen. Damit könne auch die Wohnqualität verbessert werden.
Herr Paschwitz erklärte, dass die CDU den Antrag ablehne. Er pflichtete Herrn Zemlins Ausführungen bei und ergänzte, dass bereits in der monatlich tagenden Verkehrskommission über gefährliche Straßenabschnitte diskutiert und evtl. Gegenmaßnahmen erarbeitet werden. Zudem führe Tempo 30 zu mehr Staus, wodurch eine größere Menge an Abgasen produziert werde. Auch der ÖPNV müsse sich zeitlich an die Verkehrsbedingungen anpassen. Die Mitteilungsvorlage 241/2022 habe die CDU zur Kenntnis genommen.
Herr Langosch verwies auf die wissenschaftliche Untersuchung des Umweltbundesamts. Darin wurden die Auswirkungen von Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen untersucht. Das Ergebnis fiele sehr positiv aus.
Frau Schultze bedanke sich bei der Verwaltung für die gute Mitteilungsvorlage. Sie führte aus, dass es der Gruppe lediglich um den Beitritt in die Initiative und nicht um die konkrete Einführung von Tempo 30 ginge. Der Stadt werde erst ein Handlungsspielraum eingeräumt, wenn die Rechtsgrundlage geändert werde. Erst danach könne überhaupt ein Antrag auf Tempo 30 gestellt werden. Zudem seien die Entscheidungen letztlich einzelfallabhängig.
Herr Mackenthun, Herr Zörkendörfer und Herr Binder pflichteten den Vorrednern ihrer Gruppe bei. Sie stellten die Notwendigkeit einer eigenverantwortlichen Entscheidung der Kommune in dieser Angelegenheit in den Vordergrund.
Frau Brenker-Pegesa sagte, dass für die Mobilitätswende ein höheres Engagement notwendig sei. Zudem sollten mehr Initiativen wie diese in Anspruch genommen werden, da dadurch mehr erreicht werden könne.
Herr Zemlin kritisierte die Ausführungen seiner Vorredner. Auf den Arbeitsverkehr habe die Einführung von Tempo 30 enorme negative Auswirkungen. Zudem verstehe er nicht, warum über einen Antrag entschieden werde, der evtl. zu keinem Ergebnis führe, wenn der Initiative nicht Recht gegeben werde. Die angeführte Untersuchung des Umweltbundesamts werde u. a. vom ADAC kritisiert.
Herr Aden stellte die Mitteilungsvorlage 13/2023 vor. Momentan sei eine Einführung von Tempo 30 an klassifizierten Straßen nur mit der Zustimmung der Landesbehörde möglich. Er appellierte, dass mit dem Beitritt zur Städtetagsinitiative quasi eine Beweislastumkehr erreicht werden könne. Dann sei eine Anordnung ohne besondere Begründungspflicht möglich. Selbst wenn sich gegen Tempo 30 ausgesprochen werden würde – die Kommune habe darüber die Entscheidungshoheit.
Als weitere Begründung verwies Herr Aden auf die vor einigen Tagen vom Deutschen Städtetag verabschiedete Resolution Tempo 30.
(Anmerkung: Die Resolution ist in PV-Rat bei den Sitzungsdetails der Sitzung vom 01.02.2023 unter der Bezeichnung „Anlage zu TOP 4 ö – Resolution Tempo 30“ einsehbar.)
Herr Meyer gab den Antrag zur Abstimmung.