Protokollauszug203/2022
Ausschuss für Finanzen, Personal und Wirtschaft 8/2022 am 01.12.2022


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Neufassung der Friedhofssatzung und der Friedhofsgebührensatzung

Beschlusstext
Die als Anlage 1b beigefügte Satzung über die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Hameln (Friedhofssatzung) wird beschlossen.
Die als Anlage 2 beigefügte Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Hameln (Friedhofsgebührensatzung) wird beschlossen.
Die Entgeltordnung zur Friedhofssatzung der Stadt Hameln vom 18.12.2019 tritt am 31.12.2022 außer Kraft

Aus der Aussprache
EStR informierte, dass mit Kenntnisstand 25.10.2022 noch von der Einführung vom § 2b UStG ausgegangen wurde. Mittlerweile wurde die Übergangsklausel zur Einführung bis Ende 2024 verlängert. Die Änderung der Satzung in Bezug auf die Umsatzsteuer seien aber unschädlich. Im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz wurde über die Totgeburten gesprochen. Es solle auf die Grabgebühren verzichtet werden. EStR konnte zwischenzeitlich klären, dass der Verzicht keine Auswirkung auf die Höhe der anderen Grabgebühren habe und der Verzicht durch den städtischen Haushalt getragen werde. Die Beschlussvorlage 203/2022 wurde mit der Änderung auf Verzicht einer Gebühr für Totgeburten einstimmig beschlossen.