Protokollauszug144/2022
Ausschuss für Finanzen, Personal und Wirtschaft 8/2022 am 01.12.2022


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Verbesserung der Finanzausstattung der „gemeinnützigen Gesellschaft zum Erhalt der historischen Altstadt von Hameln gGmbH“ und Festlegung der GV-Vertreter in der Gesellschafterversammlung

Beschlusstext
Der Rat der Stadt Hameln beschließt die nachfolgend aufgeführte Mittelbereitstellung im Zeitraum 2022 - 2026:
Die investiven Mittel der gGmbH im Doppel-Haushalt 2022/2023 von jeweils 100 TEUR werden nicht angepasst, da noch keine Gebäude erworben wurden.
Die investiven Mittel für 2024 werden entsprechend des Businessplans von 100 auf 480 TEUR erhöht.
Die investiven Mittel für 2025 und 2026 werden entsprechend des Businessplans von jeweils 150 auf jeweils 480 TEUR erhöht.
Die Gewährung von Ausfallbürgschaften zugunsten der gGmbH für die Anschaffungsund Sanierungskosten zum Erwerb stehender Objekte nach Kaufbeschluss im Aufsichtsgremium.
Für die Gesellschafterversammlung werden für die Verwaltung FBL 1 Herr Struckmeyer und als politische Vertreter Herr Zörkendörfer und Herr Burhenne bestimmt.

Aus der Aussprache
Es wurde sich ausdrücklich beim Anwesenden Herrn Corinth für den nachvollziehbaren Businessplan der gGmbH bedankt. Die Erhöhung der investiven Mittel ab 2024 werde von allen Fraktionen mitgetragen und alle sind sich im Klaren, dass der Erhalt der Altstadt noch sehr viel Geld kosten werde. Herr Binder fragte nach, ob für die Bereitstellung eine Verpflichtungsermächtigung erforderlich sei. AL 14 stellte klar, dass eine Verpflichtungsermächtigung nicht möglich sei und der Beschluss der Vorlage
einen Bindungsbeschluss der Politik darstelle. Herr Campe wünscht sich, dass die gGmbH die Häuser aber mit dem aktuellen Aussehen erhalte.