Protokollauszug215/2022
Ausschuss für Finanzen, Personal und Wirtschaft 8/2022 am 01.12.2022


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1. Nachtragsstellenplan 2023

Beschlusstext
Der 1. Nachtragsstellenplan für das Haushaltsjahr 2023 wird mit den in der anliegenden Auflistung empfohlenen Änderungen beschlossen.

Aus der Aussprache
OB stellte nochmals klar, dass wenn die Stadt Hameln die neuen Kindertagesstätten nicht selber betreibt, würden zwar die Mehrkosten im Bereich Personal wegfallen, aber stattdessen die Aufwendungen für Betriebskostenzuschüsse steigen. Zwischenzeitlich wurde der Nachtragsstellenplan allen Ratsmitgliedern im Rahmen einer Ratsversammlung vorgestellt.
Herr Binder ist verwundert, dass relativ kurzfristig nach dem Beschluss vom Doppelhaushalt 2022/23 solch ein umfangreicher Nachtragsstellenplan notwendig sei. Außerdem wurde nach der Rechtssicherheit vom Beschluss gefragt, da gem. § 113 NKomvG der Stellenplan Bestandteil des Haushaltsplans ist und daher auch eine Änderung der Haushaltssatzung erforderlich sei. Diese Unterlagen wurden aber seitens der Verwaltung nicht zur Verfügung gestellt.
Nachträgliche Ergänzung der Verwaltung über das Protokoll:
Ein Nachtragsstellenplan ist nicht genehmigungspflichtig, sondern nur anzeigepflichtig. Die Anzeigefrist ist in § 114 Abs. 2 NKomVG geregelt und beträgt einen Monat. Vergleichbare Verfahren wurden mit dem 1. Nachtragsstellenplan 2019 (Vorlage 195/2019) und beim 2. Nachtragsstellenplan 2020/2021 (Vorlage 245/2021) durchgeführt. Die Haushaltssatzung wurde nur mit dem Hinweis auf eine Änderung vom Stellenplan nach Beschluss über den jeweiligen Nachtragsstellenplan durch OB unterschrieben und anschließend an die Kommunalaufsicht gegeben.
Herr Meyer-Bergmann stellte klar, dass über den 1. Nachtragsstellenplan ohne einen dazugehörigen Nachtragshaushaltsplan inkl. der Etatisierung der Personalaufwendungen nur unter Vorbehalt beschlossen werden könne. Herr Habenicht fragte nach, warum der 1. Nachtragsstellenplan nicht im Rahmen des für März 2023 geplanten Nachtragshaushaltplans verabschiedet werde. FBL 1 stellte klar, dass mit dem 1.Nachtragsstellenplan erst die Personalakquise ermöglicht werde. Bis dann die konkrete Besetzung mit finanziellen Folgen erfolgt, vergeht mindestens ein halbes Jahr. Wenn es eine parallele Beschlussfassung im März 2023 geben würde, könnte eine Besetzung aufgrund der Genehmigungsfrist von 3 Monaten im Jahr 2023 nicht mehr erfolgen. Der Beschluss vom 1. Nachtragsstellenplan stelle einen Bindungsbeschluss für dem Nachtragshaushaltsplan dar, dass die zusätzlichen Personalaufwendungen zukünftig etatisiert werden. Herr Binder stellte das Votum zu den einzelnen Mehrstellen wie folgt vor:
Zustimmung: Nr. 1, 3-6, 11-14, 17, 22-50
Ablehnung: Nr. 2, 7-10, 15, 16, 17, 18, 19, 21
Die nachrichtlichen Veränderungen finden alle Zustimmung.
StR’in gab bei der lfd. Nr. 15 eine missverständliche Bezeichnung zu, welches in der Folge die Beratung zum 1. Nachtragsstellenplan erschwert habe. Außerdem gab es zwischenzeitlich ein Arbeitsgespräch mit der Politik, indem auch die Verflechtungen mit dem Landkreis Hameln-Pyrmont und die Schwierigkeit der Aufgabenabgrenzung deutlich wurde. Die Ergebnisse wurden in einem Vermerk festgehalten und der Politik zur Verfügung gestellt. Es gab eine rege Diskussion über die Zuständigkeit der Stadt Hameln und der Abgrenzung von Katastrophenschutz und Zivilschutz. FBL 1 zeigte die Notwendigkeit der Einrichtung von Stellen im Bereich der inneren Verwaltung auf, dass mittlerweile immer mehr Fachkräfte als Quereinsteiger im öffentlichen Dienst tätig werden und es daher ein Verwaltungsrückgrad geben müsse. Der Personalbestand habe sich von 700 Stellen auf jetzt über 850 Stellen erhöht, was einen Anstieg von rd. 20% entspricht. Durch viele Teilzeitkräfte entsprechen Stellen nicht gleich Köpfe, sodass die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter noch höher ausfallen dürfte. Auch die Ausschreibungsverfahren sind wesentlich aufwendiger geworden, weil sich die Bewerber nicht mehr um die Stellen im öffentlichen Dienst reißen und den Bewerbern hinterhergelaufen werden müsse. Im Vergleich mit anderen Städten fällt die Anzahl der Stellenanteile in der Personalabteilung unterdurchschnittlich aus. Herr Binder bedankte sich für die Anregungen, welche in der nächsten Gruppensitzung nochmals einfließen sollen, sodass zum VA evtl. nochmals eine Anpassung erfolgen könne. Im Anschluss stellte Frau Wester-Hilpert einen Antrag zur Geschäftsordnung auf Schiebung in den VA.