Protokollauszug203/2022
Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz 6/2022 am 17.11.2022


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Neufassung der Friedhofssatzung und der Friedhofsgebührensatzung

Beschlusstext
Die als Anlage 1b beigefügte Satzung über die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Hameln (Friedhofssatzung) wird beschlossen.
Die als Anlage 2 beigefügte Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Hameln (Friedhofsgebührensatzung) wird beschlossen.
Die Entgeltordnung zur Friedhofssatzung der Stadt Hameln vom 18.12.2019 tritt am 31.12.2022 außer Kraft.

Aus der Aussprache
Herr Szubin stellte die Beschlussvorlage vor.
Herr Langosch stellte Fragen zu der Anlage 3 „Ergebnisse der Gebührenkalkulation im Überblick“. Zunächst wollte er wissen, warum die Gebühr für Reihengrabstätten für Totgeburten von 0 € auf 200 € angestiegen sei. Frau Barsch erklärte, dass eine Totgeburt über 500 g bestattungspflichtig sei. Um auch hier den Kostenaufwand abzudecken, sei eine symbolische Gebühr vorgeschlagen worden. Weiter wollte er wissen, warum die Gebühr für die Wahlgrabstätte in Lage A im Grabfeld N VII so stark gestiegen sei. Frau Barsch erläuterte, dass diese Grabstätten für die jüdischen Gemeindemitglieder vorgesehen seien. Die Ruhefrist bei jüdischen Grabstätten sei unbegrenzt. Daher sei die Gebühr auf die höchste Ruhezeit von 99 Jahren hochgerechnet worden. Zuletzt fragte Herr Langosch, warum die Gebühr für die Gemeinschaftsgrabstätte von 0 € auf 3.365,00 € gestiegen sei. Frau Barsch erklärte, dass die Gemeinschaftsgrabstätte neu eingeführt worden sei.
Herr Paschwitz stellte heraus, dass es immer mehr Urnenbestattungen gebe. Zusätzlich würden Bestattungswälder immer beliebter. Wie schätze die Verwaltung in dem Hinblick auf die konkurrierende Bestattungsform der Bestattungswälder die Entwicklung des Haushalts in den nächsten Jahren ein? Herr Szubin antwortete, dass die Konkurrenz durch Bestattungswälder den Haushalt nicht allzu sehr negativ beeinflussen. Entscheidender sei der sehr hohe Anteil an Urnenbestattungen auf den städtischen Friedhöfen, dadurch gebe es z. B. viel größere Flächen, die vom Personal unterhalten werden müssen. Sollten Friedhöfe nicht ausreichend nachgefragt werden, könnten Teile der Friedhofsflächen entwidmet oder veräußert werden. Dies sei z. B. in Hastenbeck der Fall.
Frau Schultze merkte an, dass die Kalkulation der Gebühren für einen längeren Zeitraum durchgeführt werden müsse. Sie bemängelte, dass nicht auf jedem Friedhof alle Bestattungsformen angeboten werden. Herr Aden erläuterte, dass dies nicht möglich sei. Vor allem bei den Ortsfriedhöfen gebe es teilweise sehr schlechte Kostendeckungsgrade. Wenn jeder Friedhof alle Bestattungsmöglichkeiten anbiete, verschlechtere sich der Deckungsgrad weiter. Allerdings sei ein Austausch der Bestattungsformen möglich, wenn sich die Nachfrage ändere.
Herr Langosch wollte folgenden Änderungsantrag stellen: Die Gebühr für die Totgeburten sei zu erlassen. Herr Aden erwiderte, dass die Erhebung der 200 € auf der Gebührengerechtigkeit beruhe. Totgeburten über 500 g unterliegen einer Beisetzungspflicht. Würde hier eine Ausnahme gemacht, müssten die Gebühren u.U. auf die anderen Bestattungen umgelegt werden. Frau Barsch fügte hinzu, dass die 200 € bereits eine verminderte Gebühr sei. Außerdem sei eine Totgeburt über 500 g nicht mit einem Sternenkind zu verwechseln. Sternenkinder unterliegen keiner Bestattungspflicht. Auf Wunsch können diese aber kostenfrei beigesetzt werden. Eine kostenfreie Bestattung werde durch verschiedene Initiativen gewährleistet.
Herr Zörkendörfer stellte heraus, dass eine Totgeburt einen schweren Schicksalsschlag darstelle. Aufgrund des Solidaritätsprinzips müsste es möglich sein, mit einem Ratsbeschluss diesen Beitrag zu erstatten.
Herr Bas fügte hinzu, dass auch bei einer Totgeburt eine Gebühr entrichtet werden müsse.
Herr Aden unterbreitete folgenden Vorschlag: Es werde geprüft, welche Auswirkungen ein Verzicht auf die Einführung des Gebührentatbestandes habe. Sollte ein Verzicht unter den erläuterten Umständen nicht möglich sein, dann werde ein Alternativvorschlag für die weitere Gremienberatung unterbereitet. Trotzdem sollte heute über den Beschlussvorschlag abgestimmt werden.
Ein Änderungsantrag wurde nicht gestellt. Herr Meyer gab den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.