Protokollauszug210/2022
Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz 6/2022 am 17.11.2022


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Straßenreinigungsgebühren Fußgängerzone

Beschlusstext
Die Gebühren für die Straßenreinigung in der Fußgängerzone für das Jahr 2023 werden unverändert, d.h. 35,00 € je Meter Straßenfront und Jahr, betragen.

Aus der Aussprache
Herr Pfisterer meinte, dass es sich bei der Gebührenkalkulation um eine ungleiche Berechnung handelt. Die Gebühren sollten nicht je Meter Straßenfront, sondern je m²-Grundstücksfläche bemessen werden. Einige Straßen werden öfter im Jahr gereinigt als andere. Dadurch sind die Gebühren bei mehrmals zu reinigenden Straßen viel höher. Herr Aden erwiderte, dass die Gebührenkalkulation der Straßenreinigungsgebühren auf einem anerkannten Verfahren basieren. Momentan sei der Gebührensatz vertretbar niedrig und die Straßen seien sauber. Jeder könne mit der Straßenreinigungssatzung leben und eine neue Gebührenkalkulation stelle einen zu hohen Aufwand dar.
Herr Pfisterer fragte nach, warum die HaGeh + Mess Reinigungsgesellschaft GmbH & Co. KG nach m² abrechne. Herr Aden antwortete, dass die HaGeh + Mess ein Privatunternehmen sei und ihre eigene Preiskalkulation habe.
Herr Meyer gab den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.