Protokollauszug206/2022
Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz 6/2022 am 17.11.2022


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Widmung mehrerer Straßen im Stadtgebiet von Hameln

Beschlusstext
Gem. § 6 in Verbindung mit den §§ 47 und 48 des Niedersächsischen Straßengesetzes in der Fassung von 24.09.1980 (Nds. GVBl. S. 359) in der z.Zt. geltenden Fassung wird die Widmung für den öffentlichen Verkehr der nachstehenden Straßen wie folgt beschlossen:
als Gemeindestraße
1.1 Zum Hasselndahle
1.2 Ingrid-Friedheim-Straße
1.3 Teil der Straße Bäckerwinkel ab Hausnummer 12
1.4 Teil der Straße Auf dem Berge
1.5 Teil der Straße Bruchberg
als Gemeindestraße – Fuß- und Radweg
2.1 Verbindungsweg zwischen Bäckerwinkel und Adlerstieg
Die genauen Abgrenzungen ergeben sich aus den anhängigen Auszügen der Stadtkarte, die Bestandteil dieser Widmungen werden.
Die Widmungen treten mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft.

Aus der Aussprache
Herr Szubin stellte die Beschlussvorlage vor.
Herr Dr. Hedemann bedauerte, dass nur die Ingrid-Friedheim-Straße einen Frauennamen trage. Zudem sei der Bäckerwinkel nicht im Ortsrat behandelt worden. Er fragte, ob einen Unterschied zwischen Widmung und Benennung gebe. Herr Aden antwortete, dass die Benennung der Straßen bereits in den Jahren 2012/2013 erfolgte. Eine Widmung habe mit der Straßenbenennung nichts zu tun. Sie ist lediglich ein formeller Prozess, um eine Straße öffentlich zu widmen.
Herr Meyer gab den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.