Protokollauszug170/2022
Ausschuss für Kultur 3/2022 am 15.09.2022


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Niedersächsisches Kulturfördergesetz (NKultFöG)

Aus der Aussprache
Frau Dr. Wörner erläutert die Vorlage. Sie berichtet, dass das NKultFöG für Kommunen keine große Auswirkung habe, da Kultur weiterhin eine freiwillige Leistung des Landes bleibt. In Sachsen wiederum sei die Kulturförderung eine Pflichtaufgabe.
Frau Wester-Hilpert findet es sehr bedauerlich, dass Kultur keine Pflichtaufgabe in Niedersachen ist. Sie merkt positiv an, dass im NKultFöG präzise angegeben wurde, dass grundsätzlich eine Förderung in Anspruch genommen werden könne, auch als Bedarfskommune. Es werde aus dem Gesetz allerdings nicht ganz klar, welche Rolle die neu einzurichtende weisungsunabhängige Kulturkommission dabei einnimmt.
Herr Meier bedankt sich für die Vorlage. Er gibt an, dass die ursprüngliche Fassung des NKultFöG sehr spröde bzw. leblos gewesen sei und nun wichtige Parts, wie die Kunstschulen und die freien Szenen etc. aufgenommen wurden. Das Gesetz enthält wichtige Passagen und es thematisiert das Ungleichgewicht zwischen Metropolen und ländlichen Regionen.
Frau Harms berichtet, dass das Theater (= Bespieltheater) immer durch alle Förderraster falle, aber Landestheater immer eine Förderkulisse genießen. Dies ändert auch das neue NKultFöG nicht.
Herr Paschwitz erkundigt sich, ob eine Co-Finanzierung für die Förderung des Polizeichors möglich wäre. Das neue Gesetz lasse eine Co-Finanzierung durch eine Landesförderung möglich erscheinen.
Frau Dr. Wörner erklärt, dass es vom Kultusministerium regelmäßig Förderung gebe, die allerdings bestimmte Kriterien erfüllen müssen. Der Polizeichor falle aber durch die Raster.
Herr Zemlin gibt an, dass es wichtig sei, dass das Land eine Rechtsgrundlage geschaffen hat. Die Zielsetzung des Gesetzes sei dabei die Landesförderung. Parallel bedeute es aber auch, dass die Stadt Hameln nicht davon entbunden wird, die städtische Kultur zu fördern.