Protokollauszug148/2022
Ausschuss für Stadtentwicklung 4/2022 am 01.09.2022


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Antrag der Gruppe SPD/ Bündnis 90/ Die Grünen vom 12.07.2022: Prüfantrag zur Lichtschaltung in städtischen Gebäuden

Beschlusstext
Hiermit stellt die Gruppe SPD / Bündnis 90 / Die Grünen im Rat der Stadt Hameln folgenden Prüfantrag zur Beschlussfassung im Fachausschuss, VA und Rat:
Die Verwaltung wird gebeten zu überprüfen, ob es städtischen Liegenschaften gibt, bei denen zeitnah die Möglichkeit besteht, vorhandene Lichtanlagen zu modernisieren und ggf. durch zentrale Zeitschaltungen oder Bewegungsmelder zu ergänzen.
Die Verwaltung soll eine entsprechende Übersicht erstellen.

Aus der Aussprache
Herr Sander stellte die Vorlage vor.
Frau Nietardt erläuterte, dass es insektenfreundlich und sparsam sei, die Lichtschaltungen in städtischen Gebäuden zu prüfen und gegebenenfalls auf Bewegungsmelder oder Zeitschaltungen umzusteigen. Es sei jedoch wichtig, dass auch die Sicherheit berücksichtigt werde und beispielsweise Frauen keine Angst haben müssen, nachts alleine nach Hause zu gehen.
Frau Albrecht kritisierte, dass anscheinend kein Vertrauen vorliege, dass die Verwaltung sich selbstständig um derartige Probleme kümmern werde. Die Straßenbeleuchtung sei schließlich bereits abgedimmt, ebenso werden weitere Maßnahmen durchgesetzt.
Herr Zemlin stimmte dem zu und merkte an, dass es keine Notwendigkeit gebe, der Verwaltung noch einmal zu sagen, dass sie ihr Lichtmanagement kontrollieren müsse. Die Hauptsache sei, dass keine Angsträume entstehen und die Bürger sich ohne Angst in der Stadt bewegen können.
Frau Niethardt antwortete, dass es sich beim Lichtmanagement nicht schlicht um die Entscheidung handle, ob das Licht an oder aus sein solle. Vielmehr solle durch Schaltanlagen eine Einsparung ermöglicht werden. Eine doppelte Belastung der Verwaltung sei nicht gewollt.
EStR bestätigte, dass der Antrag in die richtige Richtung ziele. Die Stadt bringe jedes Jahr circa 100.000 € für die Umstellung auf LED-basierte Beleuchtung auf. Zudem versuche man immer Fördermittel einzuwerben. Es sei ihm jedoch bewusst, dass die Anstrengungen aktuell natürlich noch verschärft werden müssten, daran werde auch bereits gearbeitet. Für das kommende Jahr werde mit einem Anstieg der Bezugskondition für Strom von ca. 20 ct/kWh auf 50-75 ct/kWh gerechnet. Dementsprechend seien auch Einsparungen Pflicht. Problematisch sei jedoch, dass der Erwerb neuer technischer Anlagen sehr kosten- und zeitinvestiv sei. Ebenso dauere es momentan, bis Handwerker freie Kapazitäten hätten. Die Erstellung einer wie im Antrag geforderten umfassenden Konzeption sei eine Mammutaufgabe, welche insbesondere aufgrund des Personalmangels derzeit nicht geleistet werden könne.
Frau Schultze widersprach, da es sich bei der geforderten Konzeption um etwas handle, was in Zukunft sowieso gebraucht werde. Daher solle zumindest geprüft werden, welche Anbieter derartige Leistungen zu welchem Preis anbieten würden.
EStR führte an, dass diese Leistungen durch Elektroplaner durchgeführt werden. In dieser Branche läge jedoch ebenfalls ein eklatanter Fachkräftemangel vor.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 8 Nein: 5 Enthaltungen: 0