Protokollauszug93/2022
Ausschuss für Finanzen, Personal und Wirtschaft 3/2022 am 23.06.2022


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Mieterhöhung/Einführung der Nutzungsentgelte bei Dauernutzern in Freizeitheimen und Dorfgemeinschaftshäusern

Beschlusstext
Die Mieterhöhung bzw. Einführung der Nutzungsentgelte nach dem Mietpreisindex für die Dauernutzer in den Freizeitheimen und Dorfgemeinschaftshäusern wird beschlossen.
Sie tritt mit Wirkung ab 01.01.2025 in Kraft und wird danach alle 3 Jahre an den derzeit gültigen Mietpreisindex angepasst.
Die bestehende Entgeltordnung für die Nutzung der Freizeitheime und Dorfgemeinschaftshäuser der Stadt Hameln wird unter Nr. 3 um eine weitere Preisstufe für die Dauernutzer ergänzt.

Aus der Aussprache
EStR erwähnte, dass die Sportvereine durch die Mieterhöhungen aufgrund der inneren Verrechnung nicht betroffen seien. Herr Sander rief in Erinnerung, dass im letzten Finanzausschuss beantragt wurde, die Beschlussvorlage 93/2022 zu schieben, um mit den betroffenen Vereinen Gespräche führen zu können. Dieses wurde zwischenzeitlich gemacht. Das Ergebnis sei, dass sich viele Vereine die Mieterhöhungen nicht leisten können. Die Stadt Hameln habe sich auch die Förderung vom Ehrenamt auf die Fahne geschrieben, was mit der Mieterhöhung aber nicht im Einklang stehe. Herr Binder machte deutlich, dass dieser Punkt in vielen interfraktionellen Haushaltsgesprächen erarbeitet und als Maßnahme zur Bedarfszuweisungskommune gemeinsam beschlossen wurde.
Frau Schütte fragte in diesem Zusammenhang für die Ortschaft Rohrsen nach, ob mit der Fertigstellung vom Quartiertreff, die Räumlichkeiten dort auch durch die Vereine kostenlos genutzt werden können. StR‘in stellte eine analoge Anwendung der Regularien für die Räumlichkeiten vom FiZ in Aussicht. Herr Binder gehe davon aus, dass den Mietern mitgeteilt werde, dass nicht zwingend die Gesamtfläche gemietet werden müsse und durch die Anmietung von bedarfsorientierten Teilflächen, der Mietpreis gesenkt werden könne. Außerdem ist die Umsetzung erst für 2025 geplant, sodass sich alle Betroffenen darauf vorbereiten können.