Protokollauszug127/2022
Ausschuss für Finanzen, Personal und Wirtschaft 3/2022 am 23.06.2022


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Beteiligungsrichtlinie der Stadt Hameln

Beschlusstext
Die Beteiligungsrichtlinie der Stadt Hameln wird beschlossen (Anlage).

Aus der Aussprache
OB machte deutlich, dass die Stadt Hameln mit der Beteiligungsrichtlinie einer Empfehlung vom Landesrechnungshof nachkomme. FBL 1 ergänzte, dass die vorgelegte Beteiligungsrichtlinie an Mustern von anderen Kommunen angelehnt sei.

AL 14 teilte mit, dass die Beteiligungsrichtlinie den Beteiligungen vorab bereits zur Verfügung gestellt wurde und von Herrn Mattern noch die nachfolgende Änderung des Satzes 1 bei 4.3.1 mitgeteilte wurde:
„Die Bestellung des Abschlussprüfers obliegt je nach Gesellschaftsvertrag dem Aufsichtsrat oder der Gesellschafterversammlung, die auch die Prüfungsaufträge erteilen.“
Herr Paschwitz wies in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass eine Überschneidung von Sitzungsterminen der einzelnen Gesellschaften und der Fachausschüsse durch die Verwaltung vermieden werden solle und dieses in der Vergangenheit nicht immer geklappt habe. Dieses wurde von FBL 1 bejaht. Außerdem wurde nachgefragt, warum als Schaubild der Beteiligungen der Stand 31.12.2020 genommen wurde. AL 14 erklärte, dass dieses der aktuellste Stand sei. Der Stand 31.12.2021 werde erst mit dem nächsten Beteiligungsbericht veröffentlicht.
Über die Beschlussvorlage 127/2022 wurde einschl. der Änderung des Satzes 1 bei 4.3.1 abgestimmt.