Protokollauszug123/2022
Ausschuss für Stadtentwicklung 3/2022 am 15.06.2022


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Erhöhung Kostenrahmen Wachstum und nachhaltige Erneuerung Bailey Park

Beschlusstext
Die geänderte Kostenschätzung und die Finanzierungsplanung zur Konversion des Bailey Parks werden vorbehaltlich der Bewilligung durch das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) beschlossen. Der mit den Antragsunterlagen zum Programmjahr 2023 des Städtebauförderprogrammes „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ eingereichten Kosten- und Finanzierungsplanung wird gefolgt. Sollte das ArL den Programmantrag negativ bescheiden, bleibt die bisherige Kosten- und Finanzierungsübersicht bestehen.

Aus der Aussprache
FBL’in 4 stellte die Vorlage vor. Es handle sich um eine korrigierte Kosten- und Finanzierungsübersicht für das Programm Wachstum und nachhaltige Erneuerung Bailey Park. Diese sei dadurch notwendig geworden, dass das Amt für regionale Landesentwicklung nunmehr eine Fördermöglichkeit für die U3-Kinder der KiTa Aubuschweg zumindest nicht mehr kategorisch ausgeschlossen habe. Hierdurch könne die Stadt Hameln u.U. circa 638.000€ mehr Fördermittel durch Städtebauförderung erhalten. Bei der Städtebauförderung handle es sich um eine Spitzenförderung, sodass nur Mittel, welche nicht schon durch andere Programme gefördert werden, förderfähig sind. Die abschließende Gesamtsumme sei daher noch nicht ermittelbar. Das Worst-Case Szenario wäre jedoch, dass die Fördersumme bleibt, wie sie bisher ohne die Städtebauförderung kalkuliert wurde. Für die Übersendung der Erhöhung des Kostenrahmens an das ArL benötige die Verwaltung nun die Zustimmung der Politik.
Abstimmungsergebnis zum Antrag Herrn Lönneckers:
Ja: 13 Nein: 0 Enthaltungen: 0