Protokollauszug56/2022
Ausschuss für Stadtentwicklung 3/2022 am 15.06.2022


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Antrag d. CDU-Fraktion v. 17.02.2022; 2. Zu- u. Abfahrt im Wohnbaugebiet Hottenbergsfeld

Beschlusstext
Hiermit stellt die CDU- Fraktion im Rat der Stadt Hameln folgenden Antrag zur Behandlung im Ausschuss für Stadtentwicklung, Finanzausschuss, VA und Rat:

Aus der Aussprache
Herr J. Brüggemann stellte die Vorlage vor. Vor Ort werde häufig falsch geparkt, sodass das Baugebiet nicht mehr erreicht werden könne. Das neue Baugebiet mit circa 30 Bauplätzen sei ebenfalls nur mit einer Zufahrt bedacht. Hierbei sei in Frage gestellt, ob die Sicherheit der Anwohner in einem Notfall gewährleistet werden könne. Die CDU beantrage die Prüfung einer zweiten Zufahrt, wobei ein Bauplatz wegfallen würde. Die Kosten sollen ebenfalls aufgezeigt werden.
EStR merkte an, dass mit Genehmigung des Protokolls des Stadtentwicklungsausschusses vom 11.05.2022 auch die Anlagen zustimmend zur Kenntnis genommen wurden. Darin sei auch eine Prüfung enthalten. Das bestehende Baugebiet sei zur Jahrtausendwende entwickelt worden und heutzutage insbesondere bezüglich der Wasserführung nicht mehr zeitgemäß. Eine Prüfung, wie die CDU sie beantrage, müsse in Form eines Bauleitplanverfahrens unter Berücksichtigung von beispielsweise ökologischen und hydrogeologischen Gutachten durchgeführt werden. Natürlich wäre man heutzutage bei der Planung des Gebietes anders vorgegangen, jedoch wäre es unangemessen bei den letzten Bauplätzen mit Änderungen anzufangen. Das Ziel sei es, den Interessenten zeitnah die Grundstücke anbieten zu können. Eine Kostendarstellung, wie die CDU sie ebenfalls wünscht, sei erst ab Leistungsphase 2 möglich. Dies würde für das laufende Verfahren eine Zeitverzögerung von circa einem Jahr und eine hohe Kostenbelastung bedeuten. Fraglich sei zudem, wo die Kosten für den Straßenneubau zugeordnet werden sollten. Würde man sie auf die Grundstücke umlegen, hätte dies eine enorme Preissteigerung zur Folge. In Bezug auf die Falschparker sei eine zweite Zufahrt zudem nicht die richtige Vorgehensweise. Stattdessen müsse durch das Ordnungsamt gegen diese vorgegangen werden.
Herr Siepmann bat um eine kurze Unterbrechung der Sitzung. Dies wurde einstimmig beschlossen.
Herr D. Meier führte an, dass die CDU alte Fehler korrigieren wolle. Dies sei grundsätzlich positiv, es sei jedoch zu überdenken, unter welchen Voraussetzungen dies leistbar wäre. Statt ein Jahr Wartezeit für die Bauleitplanung in Kauf zu nehmen, gäbe es andere Maßnahmen, mit denen den Anwohnern schneller geholfen sei. So könne beispielsweise eine Baustraße, an welcher die Anlieger seit vielen Jahren wohnen, final ausgebaut oder Parkverbote eingeführt werden. Genauso könne man die Parkkontrollen verschärfen oder die Bauaufsicht im Hinblick auf Steingärten tätig werden. Dazu solle sich der Rettungsdienst und die Feuerwehr mit dem Wohngebiet befassen, sodass konkrete Bedarfe ermittelt werden können.
Herr Zemlin äußerte, dass die FDP dem Antrag nicht zustimmen werde. Es würde der Eindruck erweckt die Anwohner seien in einem Notfall in dem Wohngebiet gefangen. Dazu hinterfragte er, ob nicht der Radweg eine Alternative darstellen könne.
EStR antwortete, dass in Notfällen der Radweg genutzt werden könne. Dies sei jedoch keine zweite Zufahrt.
Herr M. Brüggemann widersprach, dass der Radweg unmöglich durch Rettungsfahrzeuge befahren werden könne. Die Verwaltung solle stattdessen prüfen, ob eine Behelfsbrücke in Frage käme. Der Antrag solle dementsprechend von einer festen zweiten Zufahrt zu einer Behelfsbrücke, welche im Notfall geöffnet werden kann, umgeändert werden.
EStR stellte hierzu dar, dass trotzdem wasser- und naturschutzrechtliche Prüfungen notwendig seien. Es handle sich so kaum um eine zeitliche Erleichterung. Man könne jedoch mit Abt. 27 (Feuerwehr und Rettungsdienst) eine Ortsbegehung am vorhandenen Radweg durchführen. Hierbei könne der Radweg als Alternative geprüft und in Folge dessen gegebenenfalls angepasst werden. Eine Behelfsbrücke stehe jedoch in keinem Verhältnis zwischen Aufwand und Nutzen.
Herr J. Brüggemann lehnte diesen Vorschlag ab. Der Radweg müsse in einem zu hohen Maße ausgebaut werden. Es liege mit dem jetzigen Antrag die letzte Möglichkeit vor, gegen die Gefahrensituation vor Ort vorzugehen. Die Behelfsbrücke sei die einzige Alternative.
Herr M. Brüggemann formulierte den Antrag wie folgt um: „Die CDU beantragt, dass zu prüfen ist ob und unter welchen Voraussetzungen eine Behelfsbrücke im neuen Bauabschnitt möglich ist.“
Herr Zemlin äußerte, dass er Bedenken habe, die zweite Zufahrt im laufenden Planungsverfahren mitzuprüfen. Eine Loslösung vom aktuellen Verfahren sei eine bessere Vorgehensweise.
Herr M. Brüggemann akzeptierte dies, unter der Voraussetzung, dass der eine Bauplatz, welcher für den Bau der Behelfsbrücke benötigt sei, nicht veräußert werde.
Herr Binder beantragte eine kurze Unterbrechung der Sitzung. Dies wurde einstimmig beschlossen.
Herr D. Meier führte an, dass die Mehrheitsgruppe auch den geänderten Antrag ablehne. Stattdessen solle mit der Abt. 27 eine Prüfung vorgenommen werden ob und ggfs. wie der Radweg als Notzufahrt zum Baugebiet Hottenbergsfeld genutzt werden können. Das Ergebnis sei auch im Ausschuss Recht und Sicherheit vorzustellen.
Abstimmungsergebnis zum geänderten Antrag Herrn M. Brüggemanns:
Ja: 4 Nein: 9 Enthaltungen: 0