Protokollauszug118/2022
Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz 3/2022 am 09.06.2022


TOP

Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen im Zuge des Zuwendungsantrages von Mitteln aus dem Sondervermögen „Klimafolgenanpassung“

Beschlusstext
Die Stadt Hameln erklärt gegenüber dem Leineverband sowie dem Umweltministerium ihre Bereitschaft, die Teilkonzepte auf Hamelner Stadtgebiet gemäß des Gesamtkonzeptes für den technischen Hochwasserschutz an der Oberweser im Rahmen der Hochwasserpartnerschaft Oberweser durchzuführen.
Die Stadt Hameln verpflichtet sich weiterhin, den auf Sie entfallenden Eigenanteil von 20 % der Investitionskosten pro Teilkonzept sowie den Aufwand des Leineverbandes als Projektleitung, entspricht 10% der Gesamtkosten für das jeweilige Teilkonzept, für die Anmeldung und Bewirtschaftung des Budgets sowie die Vorbereitung und Abwicklung der Maßnahmen zu übernehmen.
Die Stadt Hameln stellt einen Antrag auf Mitgliedschaft, befristet bis zum 31.12.2027, beim Leineverband.
Die Stadt Hameln beschließt die Mitgliedschaft in der Hochwasserpartnerschaft Oberweser.

Aus der Aussprache
Herr Szubin stellte die Beschlussvorlage vor. Er wies darauf hin, dass es sich nicht um den entsprechenden Baubeschluss, sondern vornehmlich um die Gewährung von Sicherheiten gegenüber dem Leineverband handle.
Herr Paschwitz fragte, wann die auf Seite drei der Beschlussvorlage angesprochene Vorplanung der Politik vorgestellt werde. Herr Aden wies darauf hin, dass die Vorplanung bereits in der Ausschusssitzung am 20. Mai 2021 vorgestellt wurde. Im Zuge des Projekts werde man an die betroffenen Anliegenden herantreten und die Planung weiter ausarbeiten.
Frau Brenker-Pegesa erklärte, dass Renaturierungsmaßnahmen ebenfalls geeignete Hochwasserschutzmaßnahmen darstellen. Sie riet diesbezüglich zur Mitarbeit im Bundesprogramm „Blaues Band“. Herr Aden entgegnete, dass sich die Untere Wasserbehörde der Stadt Hameln bereits aktiv in diesem Programm beteilige. Bei den hier vorliegenden Gegebenheiten eines urbanen Gebietes seien jedoch Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes nahezu unumgänglich.
Herr Meyer gab den Beschlussvorschlag zur Abstimmung: