Protokollauszug93/2022
Ausschuss für Stadtentwicklung 2/2022 am 11.05.2022


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Mieterhöhung/Einführung der Nutzungsentgelte bei Dauernutzern in Freizeitheimen und Dorfgemeinschaftshäusern

Beschlusstext
Die Mieterhöhung bzw. Einführung der Nutzungsentgelte nach dem Mietpreisindex für die Dauernutzer in den Freizeitheimen und Dorfgemeinschaftshäusern wird beschlossen.
Sie tritt mit Wirkung ab 01.01.2025 in Kraft und wird danach alle 3 Jahre an den derzeit gültigen Mietpreisindex angepasst.
Die bestehende Entgeltordnung für die Nutzung der Freizeitheime und Dorfgemeinschaftshäuser der Stadt Hameln wird unter Nr. 3 um eine weitere Preisstufe für die Dauernutzer ergänzt.

Aus der Aussprache
FBL’in 4 stellte die Vorlage vor. Bei der Miterhöhung und Einführung der Nutzungsentgelte handle es sich um eine Maßnahme aus den Grünen Listen zur Einsparung von 3 Millionen Euro in 2025. Das Inkrafttreten der Mieterhöhung und Einführung der Nutzungsentgelte ist auf den 01.01.2025 festgesetzt, sodass die Vereine nicht von dieser Maßnahme überrascht werden.
Herr Hothan beantragte eine Schiebung des TOP 16 in den SEA am 15.06.2022, damit die Fraktionen auch die Möglichkeit erhalten, sich über die Vorschläge zur Mietanpassung mit den bereits von der Covid-19-Pandemie stark gebeutelten Vereinen und Verbänden auszutauschen..
EStR merkte an, dass der Rat den Maßnahmen der Grünen Liste bereits dem Grund nach zugestimmt hat. Es sei seiner Meinung nicht zielführend, falls bereits bei relativ geringen Beträgen begonnen werde, diese Entscheidung wieder zu hinterfragen.
Herr Lönnecker stimmte EStR hierbei zu und merkte an, dass die Politik Farbe bekennen müsse, auch wenn die Vereine sich gegen eine Mieterhöhung aussprechen werden.
Herr Dr. Lücke stellte klar, dass es nicht das Ziel sei die Maßnahme zurückzunehmen, sondern zunächst mit den Vereinen zu kommunizieren um sie nicht vor vollendete Tatsachen zu stellen.
Abstimmungsergebnis zum Antrag Herrn Hothans:
Ja: 12 Nein: 1 Enthaltungen: 0